Weilheim und Umgebung

Wird das genutzt oder muss das weg?

Umwelt Müll und Schrott sorgen seit 20 Jahren im Schieferbruch auf dem Gemeindegebiet von Holzmaden für Ärger. Die Entsorgung ist rechtlich schwierig, bis Ende April soll der Lkw-Auflieger verschwinden. Von Thomas Zapp

Illegale Müllhalde Zell Aichelberg Ohmden ehemaliger Schieferbruch
Illegale Müllhalde Zell Aichelberg Ohmden ehemaliger Schieferbruch

In diesem Auflieger mit Kühlung für 19,3 Tonnen Zuladung werden aller Wahrscheinlichkeit nach keine verderblichen Waren mehr transportiert. Das weiße Ungetüm, von Graffitis verunziert, hat offensichtlich nur noch Schrottwert. Dass er trotzdem noch im Schieferbruch Frauenholz an der Gemeindegrenze zwischen Holzmaden und Aichelberg vor sich hin rostet, hat eine rund 20-jährige Geschichte, die nun wieder Aktualität erfahren hat.

Dass dort unmittelbar hinter dem Campingplatz außer dem Auflieger noch Lkw-Reifen, Tanks, Plastikplanen, Betonröhren und Matratzen vor sich hin gammeln, war einer Aichelbergerin ein Dorn im Auge. Sie hat das Rathaus von Aichelberg, verschiedene Medien und das Landratsamt informiert.

Letzteres ist auch für die Entsorgung des Abfalls zuständig. Zwar liegt das Gebiet auf der Gemarkung Holzmaden, die Gemeinde ist jedoch nicht dafür verantwortlich. „Die alten Schieferbrüche wurden nach dem Krieg immer wieder für Müllentsorgung genutzt, manchmal auch mit Munition aus dem Zweiten Weltkrieg“, erklärt Holzmadens Bürgermeisterin Susanne Irion, die das Problem von ihren Vorgängern „geerbt“ hat. Die Gemeinde sei alles andere als glücklich darüber, sagt sie, aber eben auch nicht befugt, tätig zu werden. Sie weiß auch um die Langwierigkeit solcher abfallrechtlicher Verfahren.

Mit der Zuständigkeit allein ist das Problem allerdings nicht gelöst, denn so einfach wie sie klingt, ist die Entsorgung nicht. „Nicht alles, was der Bürger als Abfall empfindet, kann entsorgt werden“, sagt Landratsamtssprecher Peter Keck. Denn wenn ein Eigentümer einen Gebrauchswert nachweisen kann, sind dem Amt die Hände gebunden. Es sei denn, es kann eine Gefährdung der Umwelt nachgewiesen werden.

In dem konkreten Fall gab es seit 1999 mehrere Versuche, das Müllproblem zu lösen. „Wenn wir etwas feststellen, schicken wir eine Aufforderung zu einer Anhörung raus, damit der Verantwortliche Stellung nehmen kann“, sagt Peter Keck. Es dauerte bis 2004, dass eine „Abfallbeseitigungsanordnungen“ zugestellt wurde. „Die Leute meinen, dass die Behörden sofort reagieren können. Das ist nicht so“, erklärt Peter Keck. Die damaligen Besitzer, eine Transportfirma, weigerte sich, bis 2006 eine Zwangsvollstreckung drohte, sprich: eine komplette Entsorgung, die dann dem Besitzer in Rechnung gestellt wird. Da ergab sich allerdings das Problem, dass die Firma aufgelöst wurde. Gegen die Nachfolgerin gab es 2007 eine erneute Aufforderung, die Gegenstände zu entsorgen. Bei einem Teil war das auch der Fall, bei anderen Geräten konnte die Besitzerin nachweisen, dass sie noch in Gebrauch sind, etwa bei einem Kran. Über eine erneute Anordnung 2010 kam es schließlich 2013 zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das mit einem Vergleich endete. Insgesamt gab es zwei Gerichtsverfahren, zu Strafen kam es jedoch nie.

Grundsätzlich ist es schwierig, das Abfallrecht gegen das Grundrecht auf Eigentum abzuwägen. „Wenn Sie eine Wanne im Garten stehen haben und die Nachbarn das als Müll ansehen, heißt das noch nichts. Sie können ja geltend machen, dass Sie die Wanne zum Erfrischen brauchen“, nennt Peter Keck ein Beispiel. Dass sich die Besitzverhältnisse des Grundstücks verändert hätten, habe die Sache weiter erschwert. Die Frau ist mittlerweile verstorben, Besitzerin ist heute eine Erbengemeinschaft aus drei Personen.

Von einem der drei Erben gibt es immerhin eine Zusage: Der Auflieger soll bis Ende des Monats verschwunden sein. Ein weiteres Problem bleibt aber bestehen: Zwei baufällige Holzschuppen, deren Seitenwände zum Teil zerstört sind, stehen ungesichert auf dem Grundstück. In ihnen befinden sich zerstörte Maschinen, Bretter und Nägel. Die Verletzungsgefahr für spielende Kinder ist geradezu greifbar. Das Thema wird Landratsamt und Rathäuser noch länger beschäftigen.

Illegale Müllhalde Zell Aichelberg Ohmden ehemaliger Schieferbruch
Illegale Müllhalde Zell Aichelberg Ohmden ehemaliger Schieferbruch
Der Auflieger (großes Bild) soll bald verschwinden, aber auch im Umfeld von zehn Metern ist reichlich Müll angehäuft. Nicht nur
Der Auflieger (großes Bild) soll bald verschwinden, aber auch im Umfeld von zehn Metern ist reichlich Müll angehäuft. Nicht nur unansehnlich, sondern auch gefährlich: Ein alter Schuppen ist frei zugänglich. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich herabstürzende Holzbalken oder scharfkantige Metalle auf dem Boden vorzustellen, an denen man sich schwer verletzen kann. Fotos: Carsten Riedl