Weilheim und Umgebung

Zum Wohle der Allgemeinheit

Vorkaufsrecht Im Gewann „Schießhütte“ macht Neidlingen vom Vorkaufsrecht Gebrauch, zahlt aber weit weniger.

Das Neidlinger Rathaus. Symbolbild

Neidlingen. Bauland und Wohnungen sind knapp, doch viel Raum gibt es in und um Neidlingen nicht mehr - die Gemeinde ist von Naturschutzgebieten umgeben. Das geplante Baugebiet Schießhütte, oberhalb der Veitstraße und der Wiesensteiger Straße, musste bereits wegen des europäischen Vogelschutzgebiets im Osten reduziert werden. Für dieses Baugebiet liegt seit Mai 2017 ein städtebaulicher Entwurf vor. Die Grundstückseigentümer haben erklärt, dass sie grundsätzlich mitwirken wollen. Das Projekt wird immer konkreter, als Nächstes steht der Bebauungsplan an.

Nun sollten drei Grundstücke von privat an privat verkauft werden, zwei davon im geplanten Bebauungsgebiet. Sie sind zusammen 2 239 Quadratmeter groß. „Der Verkauf verhindert die Wohnnutzung auf diesen Flächen“, sagte Bürgermeister Klaus Däschler. Er will vermeiden, dass das Baugebiet nochmals erheblich verkleinert werden muss. Es geht um etwa sieben Bauplätze. Eine Herausnahme aus dem Baugebiet wäre zwar möglich, dann wohl zur Überraschung des Käufers: „Dann bleiben die Grundstücke eben Wiese, egal was dafür bezahlt worden ist.“

Das will die Gemeinde aber nicht, also übt sie ihr Vorkaufsrecht für die beiden Grundstücke aus, und zwar preislimitiert. Wegen der geplanten Bebauung sieht der private Kaufvertrag nämlich einen viel höheren Quadratmeterpreis als den derzeitigen Verkehrswert vor. Eine Abweichung von bis zu etwa 20 oder 30 Prozent sei akzeptabel, erläuterte der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Dieter Weiblen dem Gemeinderat. „Aber der Quadratmeterpreis lag um ein Vielfaches höher.“

Die Gemeinde bezahlt aber, so ist es im Baugesetzbuch vorgesehen, nur den derzeitigen Verkehrswert, den der Gutachterausschuss mit 60 Euro pro Quadratmeter ermittelt hat. Das bedeutet für beide Grundstücke zusammen 134 340 Euro. Damit erhält der Verkäufer weit weniger Geld als erwartet.

„Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt diese Ausübung des Vorkaufsrechts“, sagte Klaus Däschler. Die Flächen würden als Bauland und für die Erschließung gebraucht.

Durch das preislimitierte Vorkaufsrecht, so Dieter Weiblen, solle die Gemeinde außerdem eine ungünstige Preisentwicklung im künftigen Baugebiet vermeiden. „Es soll keine Preisspirale in Gang gesetzt werden.“ Sollte es um das Vorkaufsrecht rechtliche Auseinandersetzungen geben, wären durch die Preislimitierung die Zivilgerichte zuständig. In einer Auseinandersetzung könne es zum einen grundsätzlich um das Vorkaufsrecht und zum anderen um die Höhe des Verkehrswerts gehen. „Das Verfahren dauert nur einige Monate.“ Und es würde, versicherte Dieter Weiblen, die weitere Planung nicht behindern.

„Wenn das juristisch wasserdicht ist, müssen wir das machen“, sagte Gemeinderat Uli Hepperle. Die anderen Gemeinderäte sahen das ebenso, der Beschluss fiel einstimmig. Peter Dietrich