Zwischen Neckar und Alb

1 084 Unterschriften

Johanneskirchen-Initiativen übergeben Bürgermeister Weigel Liste für Bürgerbegehren

Damit die Stadt sich für den Erhalt der Johanneskirche einsetzt, haben zwei Initiativen 1 084 Unterschriften gesammelt. 800 wären nötig gewesen.

Wendlingen. Der Wendlinger Bürgermeister Steffen Weigel nahm den Ordner mit den Unterschriftenlisten entgegen und erklärte, dass nun sowohl die Unterschriften geprüft werden als auch die rechtliche Seite. Denn: Ob die Stadt überhaupt für die Johanneskirche zuständig ist, sei unklar.

Das Gebäude gehört der evangelischen Kirche und steht auf kirchlichem Grund und Boden. Eben diese Kirche, genauer der Kirchengemeinderat Wendlingen, hatte im Januar beschlossen, für 2,87 Millionen Euro den Zeltdachbau von 1964 abzureißen und stattdessen ein Gemeindezentrum zu bauen. Der Erhalt des jetzigen Baus werde auf Dauer teurer, lautete eine wesentliche Begründung. Das wollen die Initiativen „Pro Johanneskirche“ und „Freundeskreis Johanneskirche“ nicht hinnehmen.

Der Kirchenleitung haben sie bereits 1 500 Unterschriften gegen den Abriss übergeben. „Da hat sich beim Oberkirchenrat überhaupt nichts bewegt“, berichtet Heinz Gfrör von „Pro Johanneskirche“. Also will man nun den Weg über die Stadt gehen. Die Initiativen halten die Kommune für zuständig. „Die Johanneskirche steht an einem stadtbildprägenden Ort. Sie ist Teil der Stadt, da steht die Stadt auch in der Verantwortung“, meinte Gfrör. Zudem sei die Kirche eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und trage damit auch Verantwortung für den öffentlichen Raum, müsse sich also mit der Stadt verständigen.

Die Frage für das Bürgerbegehren haben sich die Initiatoren genau überlegt. Sie lautet: „Sind Sie für eine Grundsatzentscheidung der Stadt, sich dafür einzusetzen und alles rechtlich Mögliche dafür zu tun, dass die evangelische Johanneskirche in der Stadtmitte als wesentlicher Bestandteil eines Gemeindezentrums im Rahmen einer Mehrfachnutzung erhalten bleibt?“ Ob sie den Wendlinger Bürgern jemals vorgelegt wird, hängt nun von der Juristerei ab. Denn zunächst werde mithilfe eines Anwalts geprüft, ob die Frage überhaupt zulässig sei, erklärte Bürgermeister Weigel.

Dessen Aussage dürfte ausschlaggebend für die Stadträte sein, wenn diese in ihrer Juli-Sitzung über die Zulässigkeit entscheiden. Zuvor, in der Gemeinderatssitzung Ende Juni, werden die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens ihre Argumente vorbringen können.

Wie geht es weiter, wenn das Bürgerbegehren nicht zugelassen wird? Erledigt sei das Thema dann nicht, betonte Weigel. Denn: „Wir werden weiter Gesprächswege mit allen Beteiligten suchen, auch damit es keine dauerhaften Gräben in der Stadt gibt.“ Er selbst möchte „aus Respekt vor dem Eigentümer“ nicht sagen, ob er die Johanneskirche, die er aus seinem Bürofenster aus sieht, erhalten möchte. Er könne sich an der Stelle beides vorstellen. „Allerdings muss das Neue natürlich dieselbe städtebauliche Bedeutung haben wie ein Kirchengebäude.“