Zwischen Neckar und Alb

25 Jahre Kampf gegen Drogen

Unterstützung Seit 1992 hilft in Esslingen eine Fachkraft bei Suchtproblemen. Damit ist der Kreis Pionier im Land.

Symbolbild

Region. „Die Bilanz der Arbeit in der Suchtprophylaxe kann sich sehen lassen“, sagt Sozialdezernentin Katharina Kiewel zum Anlass von 25 Jahren Suchtprophylaxe im Landkreis Esslingen. 1992 wurde die Stelle der Beauftragten für Suchtprophylaxe im Landkreis auf Empfehlung des Sozialministeriums eingerichtet. Damit war Esslingen der erste Landkreis, der diese Anlaufstelle für die Suchtvorbeugung geschaffen hat. Gab es damals nur einzelne Veranstaltungen in Schulen und Betrieben, ist in kurzer Zeit ein landkreisweites Konzept vom Kindergarten bis zum Seniorenbereich entstanden. Im Aktionskreis Suchtprophylaxe engagieren sich inzwischen über 350 Menschen aus über 150 Einrichtungen. Jährlich können über 400 Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte umgesetzt werden. Es werden eigenständig Projekte entwickelt oder bundesweit evaluierte Modellprojekte für den Landkreis angepasst und umgesetzt.

Inzwischen gibt es eine enge Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und der Jugend- und Drogenberatung, mit der polizeilichen Prävention und den schulischen Präventionsbeauftragten. Dabei wird mit einem breiten Fortbildungsangebot auf Multiplikatorenschulung gesetzt. Junge Menschen werden als „Peers“ und Erwachsene als „Volunteers“ geworben. Auch ehemalige Betroffene werden in Projekte einbezogen. Damit kann die Suchtvorbeugung viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene erreichen.

Verkaufsverbot erhalten

Dass der Landkreis auf einem guten Weg ist, wird auch durch die bundesweiten Prämierungen „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtvorbeugung“ deutlich. Die Bundesdrogenbeauftragte, das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hatten den Landkreis Esslingen 2002, 2004, 2006 und 2013 als einzigen Landkreis viermal bundesweit ausgezeichnet.

Sucht bleibt ein drängendes Thema, das nahezu alle Bereiche des Lebens und der Gesellschaft durchdringt. Viele Jugendliche und Erwachsene scheitern im Umgang mit Suchtmitteln - mit gravierenden persönlichen und sozialen Folgen. Im Maßnahmenbündel der Suchtprävention sei das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot eine wichtige Maßnahme, die das Ziel des Gesetzes - den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wirkungsvoll unterstütze. Das Verbot fördere durch die Aussage, dass Alkohol nicht immer und überall verfügbar ist, einen kritischen Umgang mit Alkohol. Damit trage es zur Vermeidung von schädlichem Konsum bei und sollte laut Katharina Kiewel erhalten bleiben. Die Städte und Landkreise haben deshalb entsprechende Stellungnahmen beim Land eingereicht. pm