Zwischen Neckar und Alb

37-Jähriger geht auf Polizisten los

Prozess Elektriker rastet bei Kontrolle aus und kassiert sechsmonatige Bewährungsstrafe.

Symbolfoto
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Wernau. Eine feucht-fröhliche Party in einer Wernauer Wohnung war im November vergangenen Jahres der Anlass für einen Polizeieinsatz. Gegen 5 Uhr wurden die Beamten in die Wohnung gerufen, weil sich Gäste von einem Angehörigen bedroht fühlten. In der Wohnung trafen die Beamten den 37-jährigen Elektriker auf einem Stuhl schlafend an. Auf verbale Weckversuche habe er nicht reagiert, „also habe ich versucht, ihn durch Rütteln und leichtes Klopfen aufzuwecken“, schilderte der Polizeibeamte jetzt in der Verhandlung vor dem Esslinger Amtsgericht den Einsatz.

Der Angeklagte habe sich geweigert, seine Personalien anzugeben, und wollte auch seinen Ausweis nicht zeigen. Unvermittelt habe er zum Schlag gegen einen Beamten ausgeholt. Bei der anschließenden Rangelei gingen der Angeklagte und alle vier Polizisten zu Boden. Es sei ein beträchtlicher Kraftaufwand von den Polizisten nötig gewesen, um den Mann unter Kontrolle zu bringen. Er soll die Beamten während der Auseinandersetzung und beim Transport zum Polizeirevier in Kirchheim wiederholt als „Wichser“ und „Nazis“, eine Polizistin als „Nazibraut“ und eine andere als „Bitch“ bezeichnet haben.

Der Schlag gegen den Polizisten war der einzige Aspekt der Tat, den der Angeklagte bestritt. Alles andere gab er unumwunden zu. „Ich war stark alkoholisiert und habe mich halt geweigert, mit den Beamten mitzugehen. Ich habe mich gewehrt und auch geschimpft“, sagte der 37-Jährige. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte er den Wunsch geäußert, sich bei den Beamten entschuldigen zu wollen. Er habe inzwischen mit dem Trinken aufgehört.

Aufgrund des Teilgeständnisses des Angeklagten und der Aussagen der Polizisten sah es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass sich die Taten so abgespielt haben. Sie forderte eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt sein sollte. Zusätzlich forderte sie die Zahlung von 1600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. „Zu den Gunsten des Angeklagten wirkt sich aus, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist“, sagte sie. Zu seinen Lasten allerdings führte sie die insgesamt elf Vorstrafen sowie die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung war, ins Feld.

Die Richterin war in ihrem Urteil deutlich strenger. Sie verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der 37-Jährige 2000 Euro an die Bewährungshilfe Stuttgart zahlen. Julia Theermann