Zwischen Neckar und Alb

60 Zeugen im Mordprozess vorgesehen

Justiz Das Landgericht verhandelt die Tötung eines 39-Jährigen in Ursenwang. Der Prozess findet in einer Halle statt.

Region. Am Abend des 2. November 2019 wurde ein 39-jähriger Mann in Ursenwang getötet, vier junge Männer müssen sich deshalb vor Gericht verantworten. Mord aus Habgier in Tateinheit mit schwerem Raub - wegen dieser Delikte hat die Staatsanwaltschaft Ulm Ende Februar Anklage erhoben. Das Landgericht Ulm hat die Anklage nun zugelassen und die Verhandlungstermine festgelegt. Der erste Prozesstag findet am 29. Juni statt, wegen der Abstandsregeln in der Coronakrise und der Vielzahl an Prozessbeteiligten wird wechselweise im Kornhaus oder der Donauhalle verhandelt.

„Wir haben bis zum 2. November 19 Verhandlungstage angesetzt“, sagt der Sprecher des Landgerichts, Alexander Spengler. In dem aufwendigen Verfahren sind rund 60 Zeugen geladen. Angeklagt vor der Großen Jugendkammer sind vier Männer im Alter von 16 bis 23 Jahren. „Da sich das Verfahren auch gegen Heranwachsende richtet, wird der Prozess grundsätzlich öffentlich sein“, erläutert Spengler. „Ob das durchgehend so sein wird, hängt auch vom Prozessverlauf ab und lässt sich derzeit nur schwer vorhersagen.“

Im Gebüsch liegen gelassen

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, am späten Abend des 2. November nach einem Trinkgelage spontan beschlossen zu haben, den 39-jährigen, ihnen unbekannten Mann zu überfallen. Offenbar hatten sie ihr Opfer dabei beobachtet, wie es am Geldautomaten in einer Bankfiliale in Ursenwang eine geringe Summe Geld abhob. Unmittelbar danach sollen die Täter den Mann überwältigt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie so massiv auf ihr wehrloses Opfer eintraten und -schlugen, dass dieses eine Rippenserienfraktur mit 17 Brüchen, einen Lungenkollaps, einen Riss seiner linken Niere, eine Verletzung der Brusthöhle und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Schwer verletzt sollen sie den Mann in einem Gebüsch liegen gelassen haben, wo er innerhalb kurzer Zeit an seinen Verletzungen starb. Der Ankläger, Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger, war sich zum Zeitpunkt der Anklageerhebung sicher: „Hätte nur einer der Angeschuldigten zeitnah einen Notruf abgesetzt oder entsprechende Hilfe gerufen, hätte der 39-Jährige durch eine sofortige notärztliche Versorgung überlebt.“ Dirk Hülser