Zwischen Neckar und Alb

Ab jetzt ist um 23 Uhr Schluss

Pandemie Das Landratsamt Esslingen verfügt eine Sperrstunde und ein Alkoholverbot im öffent­lichen Raum.

Symbolbild

Kreis. In einem neuen Erlass des Sozialministeriums wird jetzt klar definiert, dass eine Sperrstunde ab 23 Uhr gilt, wenn bei der Sieben-Tages-Inzidenz der Wert von 50 pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten wird. Deshalb gilt auch im Landkreis Esslingen ab heute eine verlängerte Sperrstunde sowie ein Alkoholabgabe- und Konsumverbot. Das heißt, dass ab sofort Gaststätten und Bars bereits um 23 Uhr schließen müssen. Die Sperrzeit gilt bis zum Folgetag um 6 Uhr. Während dieser Zeitspanne darf auch kein Alkohol mehr verkauft werden. Es ist zudem untersagt, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen im Kreisgebiet in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr alkoholische Getränke zu konsumieren. Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken außer Haus oder im Rahmen eines Lieferservice ist auch nach 23 Uhr möglich. pm