Zwischen Neckar und Alb

Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Prozess 27-Jähriger soll seine Ex-Freundin entführt, gefesselt und sich anschließend an ihr vergangen haben.

Symbolbild

Kohlberg. Die beiden Anklageschriften gegen den Transportarbeiter aus Kohlberg wiegen schwer: Entführung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung der Ex-Freundin. Vor dem Stuttgarter Landgericht weist der Mann jetzt die Vergewaltigung und Fesselung zurück. Das Opfer wurde daraufhin zum zweiten Mal zu den Vorfällen vernommen.

Bereits in ihrer ersten Vernehmung hatte die 26-jährige Frau den Angeklagten vor der 8. Großen Strafkammer schwer belastet. Bestätigt wurde dies auch durch die Angaben der Polizeibeamten, die das Opfer befragt hatten. Am 3. Oktober vergangenen Jahres sei sie von ihm zu einer Aussprache genötigt worden und dabei mit ihrem eigenen Fahrzeug von Kohlberg über Stuttgart bis nach Ludwigsburg entführt worden. In einem Gewerbegebiet sei sie dann gefesselt und vergewaltigt worden. Zudem hat ihr der Angeklagte mit einer Schere schwere Stichverletzungen am Hals und am Arm zugefügt.

Anschließend folgte eine Irrfahrt über verschiedene Bundesstraßen bis in die Gegend von Tuttlingen. Dort konnte sich die Frau befreien und zurück in ihre eigene Wohnung nach Kohlberg fahren.

Krankhaft eifersüchtig

Zwei Tage später wurde der 27-Jährige verhaftet. Vor den Stuttgarter Richtern hat er am ersten Prozesstag nur einen Satz gesagt: „Die Frau ist eine Lügnerin.“ Zeugen, die ihn kennen, stufen ihn als krankhaft eifersüchtig ein. Wenn die Frau an einem Mann vorbeigeht, habe sie seiner Meinung nach sofort ein Verhältnis mit diesem. Jetzt jedoch sagte der 27-Jährige, die angebliche Vergewaltigung sei keine solche, sondern einvernehmlicher Sex gewesen. Gefesselt habe er die Frau auch nicht.

Das Gericht versucht nun, herauszufinden, wer die Wahrheit sagt und das Motiv der Vorwürfe zu ergründen. Es soll sich tatsächlich um Eifersuchtstaten handeln, denn in früheren Vernehmungen habe der Angeklagte auch gesagt, dass die Ex-Freundin ihn mit einem anderen Mann betrogen hätte. Dies habe er sogar vom Nebenbuhler direkt erfahren. Doch alle Zeugen, die hierzu bislang gehört wurden, können das nicht bestätigen. Das Opfer selbst bestreitet ein Fremdgehen.

Gestern wurde die Frau erneut - nicht öffentlich - vom Gericht vernommen, da es vor allem vom Verteidiger des Angeklagten Rückfragen zur ersten Vernehmung gibt. Die Öffentlichkeit erfuhr hinterher nur, dass die Vorwürfe wiederholt wurden. Während der Entführung soll der 27-Jährige sein Opfer ständig mit der Schere bedroht und mehrmals auf sie eingestochen haben. Zudem soll er damit gedroht haben, seiner Ex-Freundin das Gesicht zu verunstalten. Die Frau bemühte sich intensiv, den Täter zu beruhigen, und versicherte ihm, dass es keinen anderen Mann gebe. Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte früher Drogen- und Alkoholabhängig und hat deshalb auch eine Entzugstherapie hinter sich.

Sechs Vorstrafen

Der Angeklagte ist bereits sechs Mal vorbestraft, unter anderem wegen Rauschgiftdelikten, Diebstahl und Strafvereitelung. Ob er auch zur Tatzeit unter Drogen stand, soll ein weiteres Gutachten ergründen, das beim nächsten Prozesstag in der kommenden Woche vorgetragen wird. Das Urteil soll am 14. März verkündet werden. Bernd Winckler