Zwischen Neckar und Alb

Angeklagter kommt in die Psychiatrie

Gericht Ein 35-Jähriger, der wegen versuchten Totschlags angeklagt war, gilt wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig.

Symbolbild

Esslingen. Er hat für einigen Aufruhr gesorgt: Ein 35 Jahre alter Mann musste sich gleich wegen mehrerer Messerattacken vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, unter anderem wegen eines versuchten Totschlags. Letztlich wurde er am Mittwoch freigesprochen - allerdings nur, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass der Angeklagte unter paranoider Schizophrenie leidet und schuldunfähig ist. Er wird nun langfristig im Zentrum für Psychiatrie Weissenau untergebracht.

Dem Syrer, der 2016 nach Deutschland gekommen war, waren mehrere Angriffe in einer Flüchtlingsunterkunft in Esslingen zur Last gelegt worden. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts zeigte sich überzeugt davon, dass der 35-Jährige einige Körperverletzungen sowie einen versuchten Totschlag begangen hat. Demnach ist er Anfang Juli des vergangenen Jahres mit drei Messern grundlos auf verschiedene Mitbewohner losgegangen - nach einem warf er mit einem Messer, andere bewarf er aus seinem Fenster mit einer Bratpfanne und einer vollen Bierflasche.

Eine Eskalation nach der anderen

Wenige Tage später rastete der 35-Jährige wieder aus, als er einen Mitbewohner mit einem Küchenmesser in der Hand über den Hof zum Küchencontainer laufen sah. Er wollte ihm das Messer entreißen - als ihm das nicht gelang, biss er ihn in die Hand. Wiederum nur eine knappe Woche später eskalierte die Situation in der Unterkunft erneut: Aus heiterem Himmel attackierte der Mann einen Bewohner auf dem Hof des Camps von hinten mit einem Messer. Auch als der am Boden lag, wollte er weiter auf ihn einstechen. Als andere Bewohner dem Opfer zur Hilfe kamen, floh der Angreifer.

Der Angeklagte, der auch als alkoholabhängig gilt, war in allen Fällen betrunken. Doch das habe vermutlich nur als Katalysator gewirkt, der eigentliche Auslöser für seine Taten sei wohl seine psychische Krankheit gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sie stützte sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen, der ein höchst detailliertes Bild von der psychischen Verfassung des 35-Jährigen gezeichnet hatte. Demnach fühle er sich ständig verfolgt. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. Problematisch war im Prozess vor allem, dass die Vorgeschichte des Syrers fast völlig im Dunkeln blieb. Bekannt ist: Schon kurz nach seiner Registrierung in einer Erstaufnahmestelle in Heidelberg wurde er psychiatrisch behandelt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten plädierten für einen Freispruch und die Unterbringung in der Psychiatrie. Melanie Braun