Zwischen Neckar und Alb

Angeklagter war Alleintäter

Justiz Im Prozess gegen den „Gewindestangen-Prügler“ kommen eventuell strafmildernde Aspekte einer Psychose zum Tragen.

Gericht
Symbolbild

Altbach. Das Schwurgerichtsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 36-Jährigen wegen versuchten Mordes in einer Altbacher Arbeiterunterkunft geht nächste Woche zu Ende. Der Angeklagte soll einen Bauarbeiter durch Schläge mit einer Gewindestange zum Pflegefall misshandelt haben (wir berichteten). Die Verletzungen waren lebensgefährlich, wie jetzt eine Gutachterin aussagte. Die Richter sind überzeugt, dass der Mann Alleintäter war.

Ein Tag im Juni letzten Jahres. Das 65-jährige Opfer, ein in Marokko geborener Maurermeister, war mit dem Angeklagten in der Altbacher Arbeiterunterkunft in Streit geraten. Danach lag der 65-Jährige schwerst verletzt und bewusstlos am Boden. Die schweren Hirnverletzungen führten dazu, dass er für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleiben wird, wie die Gerichtsmedizinerin gestern in ihrem Gutachten ausführte. Das ist auch der Grund, weshalb er nicht in den Zeugenstand gerufen werden kann: Er sei für alle Zeiten verletzungsbedingt nicht vernehmungsfähig, sagte gestern die Vorsitzende Richterin der Strafkammer.

Opfer kann nicht aussagen

Vor allem die schweren Kopfverletzungen durch die Hiebe mit einer Stahl-Gewindestange seien lebensgefährlich gewesen, heißt es in dem Gutachten. Als der 65-Jährige ins Krankenhaus eingeliefert wurde, musste man ihn in ein künstliches Koma versetzen. Die Ärzte hatten dem Patienten zunächst keine Überlebenschance gegeben. Dennoch überlebte der Mann und befindet sich jetzt in einem Pflegeheim in Hessen, Auch ein dort erstelltes ärztliches Gutachten bescheinigt ihm absolute Vernehmungsunfähigkeit.

Gleichfalls gehen die Richter jetzt auch davon aus, dass nicht mehrere Täter den Mann damals im Juni so schwer verletzt hatten, sondern der Angeklagte alleiniger Täter sei. Die Verteidiger gaben zu bedenken, dass manche Verletzungen eventuell auch durch die Arbeit auf dem Bau herrühren könnten. Vorbestraft ist der Beschuldigte in Deutschland nicht, dafür wurde er in seiner ungarischen Heimat fünfmal wegen Diebstahl und Körperverletzung sowie Waffenbesitz und Sachbeschädigung verurteilt. Nach dem Gutachten eines gestern gehörten psychiatrischen Sachverständigen handelte der Angeklagte bei der Tatausführung möglicherweise im Zustand einer krankhaften Psychose, ausgelöst durch Alkohol und Drogenmissbrauch. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er nur eingeschränkt schuldfähig war. Dies könnte strafmildernd sein. Die Schlussplädoyers und das Urteil sollen am Donnerstag nächster Woche verkündet werden. Bernd Winckler