Zwischen Neckar und Alb
Anklage gegen möglichen Vergewaltiger

Kriminalität Ein 36-Jähriger muss sich wohl vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Zuvor wird aber ein Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit erstellt. Er soll eine junge Frau entführt und vergewaltigt haben. Von Simone Weiß

Gegen einen 36-Jährigen, der Anfang April einer jungen Frau bei Reichenbach Gewalt angetan haben soll, wird wohl ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben Anklage gegen den Mann erhoben. Ihm werden Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung vorgeworfen.

Der Angeschuldigte befindet sich nach Angaben der ersten Staatsanwältin Melanie Rischke in Untersuchungshaft. Aufgrund vorliegender Anhaltspunkte sei ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden, erklärt die Juristin weiter. Damit solle festgestellt werden, ob der Angeschuldigte in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte: „Dieses Gutachten steht noch aus.“

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine entscheidet das Landgericht Stuttgart. Pressesprecher Johannes Steinbach verweist darauf, dass die Anklageschrift zunächst dem Angeschuldigten zugestellt werden müsse. Danach hätten Verteidigung und er Zeit für eine Stellungnahme. Erst dann werde über eine Eröffnung des Verfahrens und eine Terminierung entschieden. In der Regel vergehe aber mindestens ein Monat bis zum Prozessbeginn.

24 Stunden gefangen gehalten

Dem Angeschuldigten wird nach Angaben von Melanie Rischke zur Last gelegt, am Abend des Freitags, 8. April, eine 23-jährige Frau auf einem Feldweg in Reichenbach überwältigt zu haben. Unter Androhungen soll der Mann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Frau in eine nahe gelegene Hütte gebracht haben. „Dort soll der Angeschuldigte die Frau nahezu 24 Stunden gefangen gehalten und währenddessen mehrfach vergewaltigt haben“, erklärt die Staatsanwältin. Die Frau sei am Abend des 9. April von einem Helfer, der an der Suchaktion beteiligt war, gefunden und in Sicherheit gebracht worden.

Der Fall hatte Anfang April für Schlagzeilen und Aufsehen gesorgt. Wie die Polizei mitgeteilt hatte, hatte die 23-Jährige, die in Plochingen wohnt, am Freitag gegen 20.15 Uhr ihren Arbeitsplatz in Reichenbach verlassen und sich gewohnheitsgemäß auf einen mehr als drei Kilometer langen Fußweg nach Hause gemacht. Dabei benutzte sie einen Feldweg, der parallel nördlich der Landesstraße 1192 an der Stuttgarter Straße und Bundesstraße 10 verläuft. Auf diesem Heimweg soll der Mann die junge Frau gegen 20.15 Uhr abgefangen, mit einem Messer bedroht, in die Gartenhütte gebracht und mehrfach vergewaltigt haben. Diese Hütte oberhalb der Landestraße  zwischen Reichenbach und Plochingen hatte er laut Polizei wohl seit mehreren Monaten mit Zustimmung des Eigentümers bewohnt.

Als die Frau nicht zu Hause ankam, hatten ihre besorgten Angehörigen gegen 23.15 Uhr eine Vermisstenmeldung aufgegeben. Eine groß angelegte Suchaktion mit Streifenwagen, Rettungsdienst und Rettungshunden wurde eingeleitet. Am Samstag, 9. April, wurde das Opfer nach einem Hinweis aus der Bevölkerung gegen 19.30 Uhr entdeckt und befreit. Die Frau war leicht verletzt und wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Der Mann konnte später an der B 10 nach einer kurzen Flucht festgenommen werden. Dabei verletzte sich der 36-Jährige selbst mit einem Messer. Wegen der Schwere der Tat und Fluchtgefahr wurde er in Untersuchungshaft gebracht. Der mutmaßliche Täter ist laut Staatsanwaltschaft kein Unbekannter: Der Mann sei wegen schweren Raubes vorbestraft. Er sei 2009 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden und außerdem wegen Drogendelikten polizeibekannt. Über seine Zukunft werden nun das Gutachten des Sachverständigen zur Schuldfähigkeit und der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart entscheiden.

 

Die mögliche Strafe

Strafmaß: Angaben zum möglichen Strafmaß des mutmaßlichen Täters gestalten sich laut Melanie Rischke schwierig. Das Gesetz sehe im Falle einer Verurteilung für den Straftatbestand der Geiselnahme eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor, erklärt die Staatsanwältin: „Ich bitte jedoch um Beachtung, dass dies nur für den Fall gilt, dass der Angeschuldigte verurteilt wird und voll schuldfähig ist.“

Schuldfähigkeit: Die Frage der Schuldfähigkeit sei jedoch Gegenstand einer laufenden Begutachtung, erklärt die Staatsanwältin Melanie Rischke. Die Frage der möglichen Strafzumessung sei ausschließlich Gegenstand einer etwaig stattfindenden Hauptverhandlung, sodass bis zum jetzigen Zeitpunkt zu diesem Thema nichts gesagt werden könne. sw