Zwischen Neckar und Alb

Aus dem PolizeiberichtStraße ist kein SpielplatzRadler übersehen

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Die Augmented-Reality-App Pokemon Go erobert jetzt auch Deutschland. mona begleitet Melissas Freund und seine Kumpels bei der Pikachujagd quer durch Kirchheim

Schlierbach. Eine Frau auf Monsterjagd machte in der Nacht zu Mittwoch in Schlierbach die Polizei auf sich aufmerksam. Die 34-Jährige fuhr mit ihrem Ford gegen Mitternacht auf der Hauptstraße. Sie fiel Polizeibeamten auf, da sie ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Daher wurde die Frau kontrolliert. Ihre Ausrede, dass sie mit dem Handy auf der Jagd nach kleinen Monstern war, half ihr nicht, denn auch Spielen am Steuer ist gefährlich. Deshalb droht abgelenkten Fahrern ein Symbolbild: Carsten Riedl

Bußgeld und ein Punkt. Auch die beiden Mitfahrer der Frau waren „Monster-Jäger“ und während der Kontrolle mit ihren Smartphones beschäftigt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Bedienen von Mobiltelefonen während der Fahrt ablenkt und deshalb bei Fahrern gefährlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Gerät telefoniert, eine Nachricht geschrieben, im Internet gesurft oder gar ein Spiel gespielt wird. Die Polizei mahnt deshalb: Die Straße ist kein Spielplatz. Sonst kann aus dem Spiel schnell Ernst werden – und ernster Gefahr folgen ernste Strafen.

Esslingen. Mit einem Rettungswagen musste ein verletzter Radfahrer nach einem Verkehrsunfall am Dienstagmittag ins Krankenhaus gefahren werden, nachdem ihm eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen hat. Die 46-Jährige war kurz vor 13 Uhr mit ihrem VW Polo auf der Georg-Deuschle-Straße in Esslingen unterwegs. An der Kreuzung mit der Hindenburgstraße hielt die Fahrerin vermutlich kurz an. Beim Anfahren übersah sie den von links kommenden und in Richtung Stadtmitte fahrenden 45-jährigen Radfahrer. Der Mann versuchte noch nach links auszuweichen, konnte jedoch eine Kollision nicht verhindern. Er wurde über die Motorhaube auf die Straße geschleudert. Dabei erlitt er leichte Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden in Höhe von über 3 000 Euro. lp