Nürtingen. „Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn die soziale Notlage von Menschen ausgenutzt wird, um daraus Profit zu schlagen“, erklärt die Nürtinger Verwaltungsspitze. Sowohl bei der Frage nach der Belegung der Immobilie wie dem Brandschutz und der Verantwortlichkeit für den Schädlingsbefall sei aber jeweils nicht die Kommune zuständig. In der Erklärung heißt es: „Im Gegensatz zur Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen, für die festgelegt ist, dass pro Person zehn Quadratmeter Wohnfläche festzusetzen sind, bestehen solche Vorgaben im privatrechtlichen Bereich nicht. Daher gibt es in förmlichem Sinne auch keine Überbelegung.“
Die Polizei habe im Sommer 2019 das Bauverwaltungsamt auf auffallend viele Personen in der Schafstraße hingewiesen, doch die Nachfrage beim Eigentümer, ob eine genehmigungspflichtige gewerbliche Nutzung vorliege, sei mit dem Hinweis verneint worden, es handle sich um normale privatrechtliche Mietverhältnisse. Die Stadtverwaltung habe keine rechtliche Handhabe, um bei Missständen im privatrechtlichen Bereich einzugreifen. Die Gefahr durch offene Stromleitungen, die 2013 gemeldet wurde, sei laut Eigentümer beseitigt worden. Weitere Anzeigen seien nicht bekannt. ez