Zwischen Neckar und Alb

Axtmörder kommt in Psychiatrie

42-Jähriger, der seine Mutter umgebracht hat, leidet an Wahnvorstellungen und ist deshalb schuldunfähig

Im Prozess gegen einen 42-Jährigen, der in Oberensingen seine Mutter mit über 40 Axthieben getötet hat, haben die Richter der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht das Urteil gesprochen: Weil der Beschuldigte an einem schizoiden Wahn leidet, ist er schuldunfähig.

Bernd Winckler

Nürtingen/Stuttgart. Der Mann ist laut Urteil zwar schuldunfähig, stellt aber dennoch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und wurde deshalb in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die vom Gericht beauftragte psychiatrische Gutachterin, der Staatsanwalt, Verteidiger und die Schwurgerichtskammer waren sich im Urteil darüber einig, dass der 42-Jährige für das grausige Geschehen infolge eines psychischen Wahns nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Er leidet seit fast 20 Jahren an dieser schizoiden Störung im Bereich der Manie. Das zeige sich bei ihm in Halluzinationen und Verfolgung fremder Personen bis hin zu der Vorstellung, er könne sich telepathisch mit anderen Menschen verbinden. Dazu kommt laut Gericht eine ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstörung.

In diesem krankhaften Zustand hatte er in der Nacht zum 1. Oktober letzten Jahres die grauenhafte Tat begangen. Stimmen hätten es ihm befohlen, hatte er gesagt. Die Richter der Strafkammer gehen im Urteil davon aus, dass dies stimmte, wie auch die psychiatrische Sachverständige in ihrem Gutachten feststellt. Der Mann sagte, er habe Götter oder die Stimme seiner früheren Freundin gehört, die ihn aufforderten, er müsse die Hexe mit der größten Axt erschlagen, die er finden könne.

Er fand diese Axt im Gartenhaus und erschlug die schlafende Frau mit über 40 Hieben. Den Kopf des Opfers habe man nicht mehr erkennen können, sagte ein Gerichtsmediziner. Die Richter beschränkten diese Beschreibung auf die Feststellung des Todes der Frau innerhalb weniger Sekunden. „Es war ein entsetzlicher und unvorstellbarer Gewaltausbruch“, kommentierte die Vorsitzende Richterin die Tatausführung mit der Axt.

Wie lange der Beschuldigte nun in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bleiben muss, ist unklar. Nachdem er an der Krankheit bereits seit über 20 Jahren leidet und sich seine gegen die Mutter abweisende Stimmung in den letzten Monaten immer mehr verstärkte, sei nicht mit einer baldigen Heilung zu rechnen, sagte der Staatsanwalt. Man vermutet, dass er schon Wochen vor der Tat schwere psychotische Episoden erlebt hatte und die Tat selbst ein „letzter Ausbruch“ dessen war. Auch die Schwurgerichtsvorsitzende stellte in der Entscheidung betrüblich fest, dass der 42-Jährige bis heute in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung keine Heilungsfortschritte mit verbesserter psychischer Stabilität erreicht habe.

Rechtlich wäre diese Tötungshandlung ein heimtückisch vollendeter Mord, der in der Regel mit lebenslanger Freiheitsstrafe gesühnt wird. Wer aber zur Tatzeit infolge schwerer Psychose und Verfolgungswahn nicht in der Lage war, das Unrechte seines Tuns zu erfassen und einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, der handelt im Zustand der Schuldunfähigkeit. Nach dem Gutachten besteht die große Gefahr von ähnlichen wiederholten Ausrastern, weshalb das Gericht per Urteil auch die Gefährlichkeit des 42-Jährigen für die Allgemeinheit bejahte. Mit der Unterbringung in der Anstalt habe man die Allgemeinheit vor dieser Gefahr geschützt.

Der Beschuldigte selbst verfolgte die gestrige Urteilsverkündung ohne Regung. Nachdem am Mittwoch bereits im psychiatrischen Gutachten und in den Plädoyers von Ankläger und Verteidiger klar war, dass für den 42-Jährigen nur noch die Einweisung infrage kommt, war für ihn die jetzige Entscheidung keine sonderliche Überraschung mehr.