Zwischen Neckar und Alb

Baden nur auf eigene Gefahr

Freizeit Bei Sommerhitze gehen viele auch an den Neckar zum Baden. Die Polizei warnt vor zu großem Leichtsinn.

Symbolbild: Baden. Foto: Carsten Riedl
Symbolbild: Baden. Foto: Carsten Riedl

Region. Die Wasserschutzpolizeistation Stuttgart, deren Neckar-Zuständigkeitsbereich sich von Plochingen bis Kirchheim/Neckar- westheim erstreckt, weist angesichts der heißen Jahreszeit auf Gefahren beim Baden im Neckar hin. Corona-bedingt bleiben dieses Jahr viele Menschen zu Hause und nutzen bei hochsommerlichen Temperaturen den Neckar zum Baden und Schwimmen.

Der Neckar steht jedoch nicht für ungetrübten und einfachen Badespaß. In manchen Streckenabschnitten ist das Baden im Neckar schlicht verboten, wie zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet Stuttgart einschließlich dem Max-Eyth-See. Aber auch im übrigen Neckar ist das Baden nicht immer empfehlenswert, denn der Neckar ist nicht als Badegewässer ausgewiesen, da er die gesetzlichen Vorgaben an mehreren kontrollierten Stellen nicht erfüllt. Sprich - er ist zu dreckig.

Neckar ist ein Vorfluter

Das liegt unter anderem daran, dass der Fluss ein sogenannter „Vorfluter“ ist. Das heißt, dass Kläranlagen ihr gereinigtes Abwasser in den Fluss leiten. Zwar werden Keime in den mechanisch-biologischen Reinigungsstufen zum größten Teil abgebaut, nie jedoch vollständig. Dadurch können Krankheitserreger wie Fäkalkeime, Salmonellen, Viren oder Pilze die Wasserqualität gesundheitsschädigend beeinflussen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei starken und lang anhaltenden Regenfällen Abwässer auch ungeklärt in den Neckar gelangen können. Durch die Einleitung von Industrieabwässern bestehen bei Störfällen ebenfalls gesundheitliche Risiken. Ebenso können Ratten in der Kanalisation und an den Ufern eine Vielzahl von Krankheit erregenden, darunter auch multiresistenten, Keimen übertragen. Deshalb gibt es am Neckar auch keine ausgewiesenen Badestellen.

Aber auch sonst müssen Badende aufpassen. Der Neckar ist eine Bundeswasserstraße ähnlich einer Bundesautobahn, bevölkert mit großen Schiffen, Motor-, Ruder- und Segelbooten sowie Schlauchbootfahrern und Stand-up-Paddlern. Dabei hat die Berufsschifffahrt grundsätzlich Vorfahrt, alle anderen sind daher ausweichpflichtig. Ein Motorschiff kann wegen seiner Größe und Trägheit keine schnellen Ausweichmanöver fahren. Hinzu kommt, dass der Kapitän eines Güterschiffes vor seinem Bug einen „Sichtschatten“ von bis zu 300 Metern haben kann, in dem er Badende und kleine Fahrzeuge nicht erkennt. Deshalb ist durch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung an bestimmten Stellen auch das Baden explizit verboten. Dazu gehören die Bereiche um Schleusen, Kraftwerke, Schiffsliegestellen, Hafeneinfahrten und Brücken. pm