Zwischen Neckar und Alb

Bei Frühstart droht Bußgeld

Reise Heute fangen die Ferien an. Einige Familien brechen aber schon vorher in den Urlaub auf. Auf solche Schulschwänzer achtet auch die Bundespolizei. Von Thomas Krytzner

Die Noten sind längst abgegeben, und so kurz vor den Ferien wird im Unterricht auch kein neuer Stoff mehr durchgenommen. Da ist bei vielen Menschen die Versuchung groß, die Ferien einfach ein paar Tage früher einzuläuten - zumal die Flüge dann oft billiger sind. Doch Schwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit, für die es ein saftiges Bußgeld geben kann. Eine Anzeige ist für viele Schulen das letzte Mittel.

Dass der vorgezogene Ferienbeginn kein Kavaliersdelikt ist, zeigt schon die Tatsache, dass sich sogar die Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen mit dem Thema beschäftigt. „Unser Fokus liegt zwar nicht auf den Schulschwänzern, aber wir achten nebenbei darauf“, sagt Bundespolizei-Oberkommissar Dennis Tudina. Es komme hin und wieder vor, dass seine Behörde solche Vergehen feststelle. „Sehen wir am Flughafen schulpflichtige Kinder, dann fragen wir schon mal nach und lassen uns die Schulbefreiung zeigen.“ Wer da ohne nötige Bescheinigung erwischt wird, riskiert eine Meldung an das zuständige Regierungspräsidium und an die betreffende Schule.

"Unsere Schulleiter gehen damit sensibel um"

Für die Schulamtsleiterin im Landkreis Esslingen, Corina Schimitzek, sind Schulschwänzer nicht gleich Schulschwänzer. „Die Kinder, die vorzeitig die Ferien antreten, machen mir keine Sorgen. Anders sieht es bei den Schülern aus, die sich nicht in den Unterricht integrieren können und deshalb fehlen.“ Wie die oberste Schulchefin im Kreis bestätigte, können Freistellungen vom Unterricht nur durch die jeweilige Schulleitung erteilt werden. „Offizieller Ferienbeginn an den Schulen im Landkreis Esslingen war am Mittwoch um 11.15 Uhr. Danach kann direkt geflogen oder mit dem Wohnwagen weggefahren werden.“

Wer vorher verreisen wollte, musste bei seiner Schule einen Antrag stellen. „Unsere Schulleiter gehen mit den Meldungen sensibel um. Es gibt Gründe, die den vorzeitigen Ferienbeginn berechtigen. Zum Beispiel, wenn ein Schüler in eine Reha-Maßnahme geht.“

Corina Schimitzek sieht das Schwänzen des Unterrichts kurz vor Ferienbeginn als Ausnahmeereignis. „Auch damit gehen unsere Schulen pädagogisch um. Bei einmaligen Vorfällen sehen die Schulleiter auch mal mit einem Augenzwinkern darüber hinweg.“ Wer allerdings systematisch versucht, sich vor dem Unterricht zu drücken, bekommt Ärger: „Wird ein Antrag für vorzeitigen Ferienbeginn von der Schule abgelehnt und der Schüler fehlt dann trotzdem, obliegt es der Schulleitung, ob sie Anzeige stellt.“ Das sollte aber immer der letzte Schritt sein, wie die Schulamtsleiterin betonte.

Drei bis sechs Fälle im Jahr

Die Schulen im Landkreis gehen mit dem vorzeitigen Ferienbeginn unterschiedlich um. Wie das Schulsekretariat des Otto-Hahn-Gymnasiums in Esslingen mitteilte, gibt es einmalige Genehmigungen. Nämlich dann, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wenn zum Beispiel eine Oma in den USA Geburtstag feiert oder etwa eine Tante in der Türkei heiratet. Am Gymnasium liege die Schulschwänzer-Rate relativ weit unten. Bei 900 Schülern gebe es drei bis sechs Fälle pro Jahr. Wie das Sekretariat weiter mitteilte, gab es vor einigen Jahren tatsächlich eine Anfrage der Bundespolizei, ob der vorzeitige Ferienbeginn eines Schülers rechtens sei. Er hatte sich aber ordnungsgemäß befreien lassen.

Für die Katharinenschule in Esslingen sind Schulschwänzer dagegen ein Dauerthema. „Wir haben das Problem nicht nur vor den Schulferien“, betonte Schulleiterin Barbara von Lauenstein. Grundsätzlich bewilligt die Schulchefin keine vorzeitige Befreiung vom Unterricht. „Das nimmt überhand, und da fehlen bald in jeder Klasse drei bis vier Schüler.“

Bei Schwänzern wird auf Gespräche gesetzt

Wenn ein triftiger Grund vorliegt und der auch belegt werden kann, bekommen die Schüler frei. Die Gemeinschaftsschule setzt bei Schulschwänzern auf Gespräche. „Wenn uns auffällt, dass jemand häufig fehlt, sprechen wir mit den Eltern.“ Die Schulleiterin spricht von vier Schülern unter 620, die auffällig sind. „Wenn es Geld kostet, weil die Eltern einen Bußgeldbescheid bekommen, hilft’s. Viele denken nicht daran, dass die Befreiung vom Unterricht den Kindern eher schadet, weil sie Schulstunden verpassen.“

Wann müssen Schwänzer zahlen?

Wie Katja Lumpp, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart mitteilte, handelt es sich bei einer Schulpflichtverletzung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Es steht daher im Ermessen der Schulleitung, ob sie das Bußgeldverfahren einleitet.

Zuständig für die Durchführung des Bußgeldverfahrens ist die untere Verwaltungsbehörde, also die jeweilige Gemeinde. Bei dieser beantragt die Schulleitung die Einleitung des Verfahrens. Für Schulschwänzer können Bußgeldbescheide zwischen 150 bis 1 000 Euro ausgesprochen werden. kry