Zwischen Neckar und Alb

Bewährung für einen Schleuser

Prozess Ein Wendlinger Unternehmer hat bosnische IT-Techniker zum Breitbandausbau illegal beschäftigt.

Gericht
Symbolbild

Wendlingen. Ein 47-jähriger Wendlinger Unternehmer der IT-Service-Branche sitzt auf der Anklagebank der 19. Großen Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht. Der Vorwurf: gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern. Er hat als GmbH-Geschäftsführer 41 bosnische IT-Techniker als billige Kommunikations-Breitband-Servicekräfte beschäftigt, ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sein Geständnis würdigt das Gericht mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

In dem gestrigen Strafverfahren ging es um den Verstoß gegen das Aufenthalts- und Arbeitsförderungsgesetz. Der Angeklagte, selbst Bosnier, hatte 2015 und 2016 für seine Wendlinger Reparatur-Firma Techniker im Bereich Breitbandkommunikation und Neuinstallation von Sendemasten benötigt, diese dann aber illegal nach Deutschland geholt. Dabei hatte er aber keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die Bosnier beantragt. Die laut Anklage somit „unerlaubt“ arbeitenden Servicetechniker, darunter Ingenieure, hätten somit weit unter dem bundesdeutschen Mindestlohn für ihn gearbeitet und einen Stundenlohn von nur 4,25 bis höchstens 5,16 Euro ausgezahlt bekommen.

Bis zu einer Million Euro Umsatz

Diese Arbeitskräfte hätten zwar ihren Anspruch auf angemessene Bezahlung nach deutschem Recht geltend machen können, sollen dies jedoch unterlassen haben, um ihren illegalen Aufenthalt nicht preisgeben zu müssen. Dies soll der Beschuldigte bewusst für seine Zwecke in gewerbsmäßiger Form ausgenutzt haben. Seine Firma, die inzwischen nicht mehr besteht, habe damals für mehrere Mobilfunk- und Telefon-Anbieter Reparaturen und Servicetätigkeiten ausgeführt - ein boomender Wirtschaftszweig. Bis zu einer Million Euro Umsatz pro Jahr habe er als damaliger Einzelunternehmer gemacht.

Der Prozess am Stuttgarter Landgericht dauerte nicht lang. Bereits am gestrigen Verhandlungstag hat der Angeklagte alle Vorwürfe vollumfänglich zugegeben. Dem Geständnis vorausgegangen war ein hinter den Kulissen des Verfahrens geführtes Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Verfahrensabkürzung zu ermöglichen. Die inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrten 41 Arbeiter brauchten daher auch nicht mehr als Zeugen vernommen zu werden.

Das Gericht hat gegen den bisher in Deutschland nicht vorbestraften Mann für das Geständnis eine zweijährige Bewähungsstrafe verhängt. Als Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 30 000 Euro an die Staatskasse entrichten. Bernd Winckler