Zwischen Neckar und Alb

Bis zu 20 Teilnehmer sind erlaubt

Corona Die Gruppengrößen bei Sporttraining und Unterricht in Musik- und Kunstschulen werden klar definiert.

Region. Um den Status quo beim Trainings- und Übungsbetrieb der Sportvereine und beim Unterricht an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen in Baden-Württemberg zu erhalten und Rechtssicherheit zu schaffen, haben die verantwortlichen Ministerien die Corona-Verordnung Sport und die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst.

Damit bleiben bei organisierten Angeboten, für die ein Hygienekonzept erstellt worden ist, Trainingsgruppen und Gruppen im Musik- und Kunstunterricht mit bis zu 20 Personen erlaubt. Im Sport kann von dieser maximalen Gruppengröße weiterhin abgewichen werden, wenn ein Sportler seine Übungen an einem festen Standort ausübt und dabei der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Sportlern dauerhaft gewahrt bleibt, wie beispielsweise bei der Gymnastik, oder wenn sportartspezifische Trainings- und Spielsituationen mehr Sportler erforderlich machen, wie beim Fußball. In diesen Situationen können auch mehr als 20 Personen gemeinsam trainieren.

Die bewährten Auflagen gelten jedoch weiter. So müssen die Veranstalter zum Beispiel alle Teilnehmer dokumentieren, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. pm