Zwischen Neckar und Alb

Brandstifter droht die Psychiatrie

Prozess Der Syrer, der ein Wendlinger Flüchtlingsheim anzündete, ist psychisch auffällig.

Symbolbild: Gericht
Symbolbild: Gericht

Wendlingen. Muss der 21-jährige Syrer, dem vor dem Stuttgarter Landgericht Brandstiftung in Wendlingen vorgeworfen wird, in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, oder nicht? Mit der Frage beschäftigte sich auch am zweiten Verhandlungstag die vierte Große Strafkammer. Dem Mann, der sich als Sohn Ramses fühlt, wird vorgeworfen, in der Wendlinger Unterkunft einen Feuerschaden von 100 000 Euro verursacht zu haben.

Hat der Angeklagte das Feuer in seinem Zimmer im Zustand einer psychischen Krankheit entfacht? Die Staatsanwältin geht jedenfalls bislang davon aus und hatte den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft. Er leide an einer besonderen Art einer paranoiden Schizophrenie. Wie schon berichtet, fühlt sich der 21-Jährige als legitimer Sohn des ägyptischen Königs Ramses des Zweiten. Die Gutachter werden in den kommenden Prozesstagen dazu noch Stellung nehmen.

Zunächst hatten die Stuttgarter Richter Zeugen vernommen. Darunter auch den Hausmeister der Wendlinger Flüchtlingsunterkunft, der den Angeklagten aus verschiedenen Vorkommnissen von früher schon gekannt hat. Er habe mitbekommen, dass der Beschuldigte Papier in seinem Zimmer sammelt und lagert. Aus polizeilichen Vernehmungsberichten konnten die Richter inzwischen entnehmen, dass der Angeklagte nicht in die Reihe jener Täter einzustufen ist, mit denen man es tagtäglich zu tun habe: In den Vernehmungsberichten ist die Rede von Selbstgesprächen, die er führte, während man den Angeklagten in einem Zimmer unbeaufsichtigt ließ. Er habe einen schlurfenden Gang gehabt, sei ständig auf dem Stuhl hin und her gerutscht und er habe die Zunge herausgestreckt und diese abgeleckt. Insgesamt sei der junge Mann ruhelos gewesen, als es darum ging, festzustellen, ob er haftfähig sei.

Sein Zimmer in der Wendlinger Unterkunft habe er bereits einmal räumen müssen, weil er zu laut war, sagte der Hausmeister im Zeugenstand. Auch im Gerichtssaal in Stuttgart benahm sich der 21-Jährige sonderbar. Er beharrte auch gestern immer noch darauf, ein Abkömmling des vor rund 3000 Jahren verstorbenen König Ramses zu sein. Der Prozess geht am heutigen Freitag und dann am 29. Mai mit der Urteilsverkündung weiter. Bernd Winckler