Zwischen Neckar und Alb

Bürgerentscheid im November

Wendlinger Gemeinderat beschließt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Johanneskirche

Der Wendlinger Gemeinderat hat einstimmig entschieden, dass es einen Bürgerentscheid zur Johanneskirche geben wird. Auch das Datum steht fest: 6.  November.

Die Wendlinger Bürger dürfen darüber entscheiden, ob die Stadt einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Johanneskirche fassen sol
Die Wendlinger Bürger dürfen darüber entscheiden, ob die Stadt einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Johanneskirche fassen soll. Foto: Sylvia Gierlichs

Wendlingen. Grundlage der Entscheidung für die Wendlinger Gemeinderäte war ein Rechtsgutachten, das die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hat. Bürgermeister Steffen Weigel vertrat die Auffassung, der Bürgerentscheid müsse eingeleitet werden, da das Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommt, das Bürgerbegehren „Rettet die Johanneskirche“ sei zulässig. „Grundsätzlich halte ich den Bürgerentscheid für problematisch. Die Kirche hat eine rechtsgültige Abbruchgenehmigung“, machte Weigel deutlich.

Nun ruht die Weiterentwicklung bis zum Bürgerentscheid. Die Stadt ist für den Abbruch gar nicht zuständig. Nachdem Weigel auch auf die Kosten hingewiesen hatte, die ein Bürgerentscheid mit sich bringt – die Rede war von 20 000 bis 25 000 Euro – sagte er: „Die Tatsache, dass die Bürgerinitiativen nicht sagen, was sie wollen, halte ich für eine Farce“. Er erwartet, dass alle Beteiligten sagen, was passieren soll.

Gutachter Dr. Winfried Porsch hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, nicht das Für und Wider geprüft. Ziel der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist eine Grundsatzentscheidung. Sollte der Bürgerentscheid Erfolg haben, dürfe für drei Jahre dem Ziel Erhaltung der Johanneskirche nicht entgegengewirkt werden. Nicht mehr möglich ist dann die Aufstellung eines Bebauungsplans, der den Abriss der Kirche zur Folge hat.

Der Gemeinderat hat ein einstimmiges Votum für einen Bürgerentscheid getroffen. Gestützt haben sich die Gemeinderäte dabei auf die Empfehlung, die die von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet hat. Die Frage des Bürgerbegehrens hält Porsch für problematisch, da man sich fragen könne, ob das darin Verlangte im Wirkungskreis der Gemeinde liegt. Allerdings dürfe die Gemeinde sich mit allem befassen, was die örtliche Gemeinschaft betrifft und sich dies zur Aufgabe machen. Und im Falle der Johanneskirche ist eine städtebauliche Komponente vorhanden.

Der im Bürgerbegehren fehlende Kostendeckungsvorschlag ist nicht relevant, da ein Grundsatzentscheid keine unmittelbaren oder mittelbaren Kostenfolgen hat. Porschs Schlussfolgerung: das Bürgerbegehren ist rechtmäßig und daher der Bürgerentscheid zulässig.

Was soll der Gemeinderat tun, fragte Ansgar Lottermann (SPD). Die endgültige Entscheidung für oder gegen den Abriss liege beim Kirchengemeinderat. „Wir können den Eigentümern nicht vorgeben, die Johanneskirche zu erhalten. Ich habe ein ungutes Gefühl dabei, dass wir eine Entscheidung treffen sollen, die von einem anderen demokratisch gewählten Gremium, dem Kirchengemeinderat, konterkariert wird“, sagte er. Er fürchtete, es werde keine Befriedung eintreten, stattdessen würden die Fronten, die Konflikte noch stärker werden. Ein Bürgerentscheid sei ein wichtiges demokratisches Instrument. „Was mich stört ist, wie man damit umgeht.“

Ursula Vaas-Hochradl (Grüne) meinte, die Planungshoheit bei Bauangelegenheiten liegt bei der Stadt. „Der Gemeinderat wird die Beschlüsse des Kirchengemeinderates respektieren, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen und der Stadt nicht schaden. Die Bürgerinitiativen haben die Entscheidung des Kirchengemeinderats nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass wir die Konsequenzen eines ,Ja‘ oder ,Nein‘ vor dem Entscheid klären“, sagte sie. Werner Kinkelin (FW) sagte, er persönlich finde es schade, dass die Evangelische Kirchengemeinde nicht in der Lage sei, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Gemeinderat habe nun den Schwarzen Peter. Alois Hafner (CDU) sieht in solchen Verfahren die Ursache von Politikverdrossenheit.

Als Datum für den Urnengang hat die Stadtverwaltung Sonntag, 6. November, festgelegt. Da es bis zur Abstimmung noch einiges zu klären gibt, ist man froh über jeden Tag, den man hat, auch um die Bürger über die Konsequenzen ihrer Abstimmung aufzuklären.