Zwischen Neckar und Alb

Das Opfer war nicht ansprechbar

Gericht Im Prozess des Altbacher Totschlagversuchs bestätigen Mediziner die schweren Verletzungen des 65-Jährigen.

Altbach. Vor dem Stuttgarter Landgericht konzentrieren sich die Richter im Prozess um den Totschlagversuch an einem 65-jährigen Maurermeister in einer Altbacher Firmenunterkunft weiterhin auf die Verletzungen des Opfers. Der 36-jährige Angeklagte hingegen will sich nicht mehr an das Geschehen erinnern. Er soll das Opfer durch massive Kopfschläge zu einem Pflegefall geprügelt haben (wir berichteten).

Die Anklage lautet auf ein Verbrechen des versuchten Totschlags. Da der Angeklagte Gedächtnislücken vor Gericht geltend macht, sind die Juristen gezwungen, eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen und dabei zahlreiche Zeugen, darunter Ärzte und Pfleger, in den Zeugenstand zu rufen.

„Nur ein leerer Blick“

Am gestrigen dritten Verhandlungstag sagte die 33-jährige Notärztin aus, die nach der Altbacher Prügelattacke den damals Schwerverletzten behandelt hatte. Sie berichtet, dass sie aufgrund der Schwere der sichtbaren Kopfverletzungen und des sehr hohen Blutverlustes zunächst von einem massiven Schädelbruch ausging, schlimmstenfalls sogar von einer Gehirnblutung. Der Verletzte sei nahezu bewusstlos gewesen. Die Schläge mit dem Gewindeeisen hätten massive Kopfverletzungen verursacht: Quetschungen des Schädeldaches, zahlreiche Kopfplatzwunden und zahlreiche Knochenbrüche im Gesichtsbereich. Sie habe den Patienten, der nicht in der Lage war, sich zu dem Geschehen zu äußern, sofort in die nächste Klinik verbringen lassen.

Die mutmaßlichen Verletzungen werden jetzt auch von der Stationsärztin der Klinik in Esslingen bestätigt. Der Mann habe auf praktisch nichts reagiert, lediglich seinen linken Arm als Bestätigung seines Namens hochgehoben. Eine weitere Kommunikation mit ihm sei nicht möglich gewesen. „Nur ein leerer Blick.“ Die festgestellten Gesichts- und Kopffrakturen seien absolut akut gewesen. Er habe dadurch auch viel Blut verloren. Und man habe den Patienten in der Folgezeit mittels einer Magensonde ernähren müssen.

Dass die Folgeschäden irreparabel sind, hat bereits die Tochter des Opfers in ihrer Vernehmung dem Gericht mitgeteilt. Ihr Vater sei nicht mehr der Mensch, den sie kenne: Er befindet sich jetzt in einer Vollpflege-Einrichtung. Als Zeuge steht der 65-Jährige aus diesem Grunde der Stuttgarter Schwurgerichtskammer auch nicht zur Verfügung - er ist schlicht krankheitsbedingt vernehmungsunfähig.

Zur Aufklärung des Sachverhalts hat das Gericht weitere sechs Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil soll Mitte April gefällt werden. Bernd Winckler