Zwischen Neckar und Alb

Das Recht auf Ersatz

Mietwohnung Vermieter müssen verschlissene Teppiche austauschen.

Region. Wurde eine Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der nach einigen Jahren verschlissen, muss der Vermieter den Teppich nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen ersetzen. Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird, entschied das Landgericht Stuttgart.

Bei der Auswahl des Teppichs hat der Vermieter den berechtigten Ansprüchen des Mieters in Bezug auf die Farbgestaltung in der bisherigen Art Rechnung zu tragen. Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Teppichboden auch nicht durch einen vermeintlich besseren Fußbodenbelag, zum Beispiel Laminat, ersetzen. Das wäre eine wesentliche Abweichung vom bisherigen vertraglich vereinbarten Zustand.

Gerichte gehen davon aus, dass ein Teppichboden mittlerer Qualität eine Lebensdauer von zehn Jahren hat. Besteht Stolpergefahr, weil der Teppich Wellen schlägt, und reagiert der Vermieter nicht, ist eine Mietminderung von fünf Prozent gerechtfertigt.pm