Zwischen Neckar und Alb

Deponieklassen

Zur Deponieklasse 0 zählen: rein mineralischer Bauschutt ohne jegliche Putz-, Gips- und Porenbetonanteile und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh und Ähnliches). Der Schutt kann in größeren Mengen auf verschiedenen Deponien des Landkreises entsorgt werden. Zur Deponieklasse 1 gehören: mineralischer Bauschutt mit Feinanteil Putz an Stein und Fliesen und ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh und Ähnliches). Er kann in Mengen bis maximal einen Kubikmeter abgegeben und muss in Container eingefüllt werden. Zur Deponieklasse 2 zählen: Mineralischer Bauschutt bestehend aus Putz, Gips und Gipskartonplatten, Porenstein ohne Fremdstoffe (Kabel, Tapete, Holz, Stroh, Verpackungen). Er kann in Mengen bis maximal einen Kubikmeter abgegeben, muss jedoch in Container eingefüllt werden. Die Einstufung der Abfälle in Deponieklassen ist zwar entscheidend für eine zulässige Deponierung von Materialien. Dies bedeutet aber nicht, dass der AWB diese Materialien zwingend deponieren muss. Die Wiederverwertung ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangiger als die Deponierung.