Zwischen Neckar und Alb

Der Geist darf aus der Flasche

Landesprämierung der Destillate und Liköre – Mit dabei sind auch Kleinbrenner aus der Teckregion

Alle zwei Jahre stellen sich die württembergischen Kleinbrenner mit rund 2 000 Produkten dem Urteil von geschulten Prüfern. Dabei sind auch ­dieses Jahr wieder Destillate und ­Liköre aus Owen, Weilheim sowie dem Lenninger und Neidlinger Tal. Und von wegen: „Schnaps ist Schnaps.“

Der Geist darf aus der Flasche
Der Geist darf aus der Flasche

Aichwald. Eine deutliche, aber nicht unangenehme Alkoholwolke empfängt die Besucher bereits am Eingang zur Schurwaldhalle in Aichwald. Es riecht zunächst mehr nach feucht-fröhlicher Party, als nach harter Arbeit. Ob das Begrüßungsodeur nun einem Abluftrohr oder einem zuvor verschütteten Schnaps zuzuschreiben ist – in der Halle riecht es nicht mehr, und es herrscht konzent­rierte Geschäftigkeit.

Im Eingangsbereich sitzen je vier Leute an insgesamt acht Tischen. Vor sich haben je drei davon einen Fragebogen und vier nummerierte Gläser mit Inhalt und Deckelchen, damit das Aroma drin bleibt. Um die Geschmacksnerven zu neutralisieren, stehen in der Mitte des Tisches ein Teller mit Brotstücken und einige Wasserflaschen. „So viel Wasser trinkt man sonst das ganze Jahr über nicht,“ flachst Karl Müller, der Vorsitzende des Landesverbandes der Klein- und Obstbrenner. Die Prüfer schnuppern, betrachten die Farbe durch das Glas und nehmen einen Schluck, lassen ihn kurz im Mund kreisen und spucken dann in bereitgestellte Eimer. Den Geschmacksnuancen, die auf der Zunge bleiben, schmecken sie dann nach. Da geht es um Eigenschaften wie fruchttypisch, reintönig, aromatisch und harmonisch, aber auch um stechend, ausdruckslos, muffig und zusammenziehend. Damit sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wissen sie lediglich, aus welcher Frucht der Brand oder Likör hergestellt wurde. Wie fruchttypisch ein Brand sein kann, beweist ein sortenreiner Brand aus Gewürzluiken­äpfeln: Eine Nase davon aus dem Glas lässt vor dem geistigen Auge sofort die würzigen, rotstreifigen Äpfel entstehen. „Der war gut“, sind sich die Prüfer am Tisch einig und machen ihre Kreuzchen am oberen Ende der Punkteskala.

„Nur wirklich hochwertige Produkte, die die Brenner selbst vermarkten können, bringen uns weiter“, ist sich Müller sicher. Also weg von Fusel und Rachenputzer und hin zu edlen, hochwertigen Bränden, die sich an der Cocktailbar nicht vor den Platzhirschen wie Wodka, Gin und Whisky verstecken müssen. Um die heimischen Produkte besser zu repräsentieren, wählen die Kleinbrenner sogar alle zwei Jahre ihre Destillatkönigin. Die aktuelle ist Ronja Schmidt, die aus Obersulm bei Heilbronn stammt und im normalen Leben Mechatronikerin ist. Sie hat einen Brennerkurs absolviert und in der Brennerei ihrer Eltern mitgearbeitet. Extrapunkte für die fünf elterlichen Brände gibt das aber nicht.

Dr. Thomas Senn von der Universität Hohenheim, der die Prämierung fachlich leitet, bestätigt: „Nicht einmal die eigenen Brände findet man heraus. Die haben wir auch schon rausgeschmissen.“ Deshalb stehen die über 2 000 Flaschen aller Formen auch in einem anderen Raum und werden dort nummeriert und in neutrale Probengläser gefüllt.

An Vielfalt ist kein Mangel. Birne liegt inklusive Williams mit 434 Proben ganz vorne. Gefolgt von Apfel mit 252 Proben und Steinobst wie Kirsche, Zwetschge und Mirabelle mit je etwa um die 120 Proben. Aber auch Beeren, Kräuter und Wildobst, wie Kornelkirsche und Mispel, kommen vor. Das wieder entdeckte feine Aroma der Quitte findet sich laut Müller wieder häufiger im Glas, wie auch immer mehr Whiskys und Gin. Letztere wurden heuer das erste Mal von einer eigenen Whiskykommission verkostet.

Die Qualität der geprüften Alkoholika hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. „Die Brenner geben sich mehr Mühe. Vor 20  Jahren hatten wir zehn Prozent mit Goldprämierung und ein Drittel durchgefallene. Heute sind es 20 Prozent mit Höchstauszeichnung und noch 20 Prozent, die wir aussondern“, berichtet Karl Müller. Dafür gibt es aber heute statt 32 000 aktiven Brennern wie vor 20 Jahren auch bloß noch 16 200 im deutschen Südwesten. Dabei gehört die Brennerei untrennbar zur Kulturlandschaft Streuobstwiese.

Wer also solch prämierte Geister aus der Flasche lässt, hat nicht nur gute Chancen auf eine unglaubliche Geschmacksvielfalt, sondern trägt auch zum Erhalt des heimischen Landschaftsbildes bei.

Der Geist darf aus der Flasche
Der Geist darf aus der Flasche

Kleinbrenner, Brennrechte und Stoffbesitzer

Die Sache mit der Obstbrennerei ist zwar gesetzlich klar geregelt, aber für den Laien nicht leicht zu durchschauen. Ein kurzer Überblick dazu: • Klein- und Obstbrennereien: Der gesetzlich korrekte Begriff ist Abfindungsbrennerei. Die gibt es lediglich im Südwesten und Süden Deutschlands. Das hat geschichtliche Ursachen, die vor allem mit der Kulturform Streuobstwiese zusammenhängen. Deren Obst wird traditionell neben Most und Saft auch zu Bränden verarbeitet. Über drei Viertel der Brennrechte gibt es davon in Baden-Württemberg. • Brennrechte: Um Brennrechte zu erhalten, muss man eine Mindestfläche bewirtschaften. Diese Größe hängt auch vom Ertrag ab. Dazu muss man nachweisen, dass man das Obst nicht anderweitig auf dem Markt loswerden kann. Überdies ist es an einen Besitzstand, also Grundstücke, Haus und Hof gebunden. Dazu braucht es noch ein polizeiliches Führungszeugnis und selbstverständlich die Klärung der zollrechtlichen Bestimmungen. Mit dem Ende des Brandweinmonopols zum 1. Januar 2018 entfällt dieses Sonderrecht für die traditionellen Gebiete der Klein- und Obstbrennereien. Dann können theoretisch auch Interessierte aus anderen Regionen Brennrechte beantragen. • Stoffbesitzer: Das sind genaugenommen die Besitzer des Rohstoffes, also Eigentümer und Pächter von Obstwiesen. Es handelt sich aber auch um die Sammler wild wachsender Früchte wie Schlehen, Himbeeren und Brombeeren. Stoffbesitzer verfügen nicht über eigenes Brenngerät und beauftragen einen Brenner mit der Destillation. Sie haben ein eigenes Kontingent zur Alkoholherstellung.mor