Zwischen Neckar und Alb

Der Paketbote als Drogenkurier

Prozess Wegen Drogenhandels stehen drei junge Leute derzeit vor dem Landgericht.

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TB-Symbolbild: Markus Brändli

Wernau/Stuttgart. Zwei 25- und 26-jährige Männer und eine 25-jährigen Frau aus Wernau stehen vor dem Stuttgarter Landgericht. Das Trio soll von Januar bis Dezember letzten Jahres insgesamt 3,2 Kilogramm Rauschgift in 38 Fällen an Abhängige verkauft haben.

Der Prozess, der auf vorerst drei Verhandlungstage angesetzt ist, hat am gestrigen Mittwoch begonnen. Die beiden Männer, einer davon stammt aus der Gemeinde Bornheim (Rheinland Pfalz), und die 25-jährige Frau aus Wernau sollen sich Anfang letzten Jahres zusammengetan haben, um durch Drogengeschäfte regelmäßig Geld zu verdienen. Das Besondere an diesem Handel: Das Rauschgift wurde stets per Post beziehungsweise per Logistik-Transportfirmen ausgeliefert und dann in der gemeinsamen Wohnung der Frau und ihres 26-jährigen Bekannten gelagert.

Von dort aus soll die Ware in Einzelportionen an Abnehmer verkauft worden sein. Der Staatsanwalt geht dabei von 38 Einzelaktionen aus. Die Drogenpakete seien laut Anklage an die Wernauer Adresse geschickt worden, wobei man allerdings zur Verschleierung der Anschrift andere Namen und andere Begriffe genannt habe. Von gut 50 Gramm bis zu 300 Gramm Marihuana, aber auch Kokain-Gemisch sollen in den Paketen geliefert worden sein. Die schwerste Sendung wog über 400 Gramm.

In 17 Fällen sollen die Frau und ihr Freund das Rauschgift vom Mitbeschuldigten aus Bornheim angekauft haben. Unter dem Strich waren es rund 3,2 Kilo Rauschgift, welches durch die Hände des Trios gegangen sei. Diese Menge hatte einen geschätzten Kaufwert von etwa 150 000 Euro.

Als die Polizei im Dezember aufgrund eines Tipps aus der Drogenszene die Wohnung in Wernau und eine in Bornheim durchsuchte, wurden noch geringe Mengen der Drogen sichergestellt. Bei den Kunden soll es sich um Abhängige im gesamten Esslinger Kreisgebiet gehandelt haben.

Vor der 7. Großen Strafkammer in Stuttgart wollten die beiden Männer und die Frau vorerst keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Ihre Verteidiger haben angeregt, mit dem Gericht und dem Staatsanwalt ein Gespräch hinter verschlossenen Türen über eine Möglichkeit der „Verständigung“ zu führen. Bei umfangreichen Geständnissen mit Nennung der Lieferanten könne das eine Strafmilderung bedeuten. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahre. Zu welchem Ergebnis die Beteiligten dabei kommen, soll am nächsten Verhandlungstag, am Dienstag, 16. Mai, bekannt gegeben werden. Bernd Winckler