Zwischen Neckar und Alb

DGB appelliert an Parteien

Airbnb Die Zweckentfremdung von Wohnungen soll verhindert werden.

Kreis. Nach eigener Recherche des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Esslingen-Göppingen werden aktuell über 300 Privatwohnungen im Großraum Esslingen über die Internetplattform „Airbnb“ als Ferienwohnungen angeboten. Allein im Zentrum Esslingens sind es im Februar 2019 fast 50 Unterkünfte.

Dabei ist zu beachten, dass nur Wohnraum, der dauerhaft zur touristischen Vermietung verwendet wird als zweckentfremdeter Wohnraum zählt. Wenn daher einzelne Zimmer zeitlich begrenzt oder auch ganze Wohnungen beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts angeboten werden, fällt dieses nicht unter das Zweckentfremdungsverbotsgesetz.

Der DGB Esslingen-Göppingen fordert von den Parteien in Esslingen, sich ein Bild von der Lage zu machen, um dann reagieren zu können. Das Beispiel der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo, die vor wenigen Tagen bekannt gab, gegen „Airbnb“ vor Gericht zu ziehen, zeige dabei, dass es möglich ist - politisch wie juristisch - gegen Zweckentfremdung vorzugehen.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien gemeinsam auf, sich ein Bild von der Wohnungslage in Esslingen zu verschaffen und die Zweckentfremdung von Wohnungen im Großraum Esslingen als kommerzielle Ferienwohnungen zu unterbinden“, sagt Gerhard Frank, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Esslingen-Göppingen. Solange nicht klar sei, welchen Einfluss Internetgiganten wie „Airbnb“ auf den regionalen Wohnungsmarkt haben, wäre eine gezielte soziale Wohnungspolitik nicht möglich.pm