Zwischen Neckar und Alb

Quote behinderter Mitarbeiter wird jährlich überprüft

Wirtschaft Firmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent mit schwerbehinderten Menschen besetzen.

Symbolbild Rollstuhl
Ab 20 Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sein. Andernfalls ist eine Abgabe zu zahlen. Foto: Symboldbild

Kreis. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2020 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht dies elektronisch. Fragen der Arbeitgeber aus dem Landkreis Esslingen werden von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0 71 61/97 70 33 3 beantwortet.

Kostenlose Software

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Um diese zu berechnen und die Angaben korrekt zu übermitteln, können Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht hier als Gratis-Download zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Arbeitsamts.