Zwischen Neckar und Alb

„Die Tat war keine Lappalie“

Urteil 19-Jähriger erhält wegen eines Überfalls auf eine Gaststätte in Plochingen zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.

Foto: Symbolbild

Plochingen. „Das war eine Hammertat“, betonte Verena Alexander in der Urteilsbegründung. Die Vorsitzende Richterin der zweiten großen Jugendkammer wandte sich gegen die Prozessbeteiligten, die den Überfall der beiden jungen, maskierten und bewaffneten Männer am 8. Dezember 2017 auf eine Gaststätte in Plochingen teilweise „läppisch“ dargestellt hätten. Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung wegen schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubten Waffenbesitzes erhielt ein 19-jähriger Schüler. Ein halbes Jahr mehr als die Staatsanwältin in ihrer Ansprache gefordert hatte. Der Verteidiger hatte indes auf eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert.

Den Namen des Mittäters nannte der Angeklagte bis zum Schluss nicht. Auch wenn dies auf das Strafmaß keine Auswirkungen habe, missfalle ihr dieses Verhalten sehr, merkte die Richterin an. Immerhin habe der 19-Jährige bereits nach seiner Verhaftung die Tat gestanden. Am Tattag habe er einiges getrunken, danach mit vielen Freunden einen 18. Geburtstag gefeiert. Gemeinsam hielten sie sich in Plochingen auf und zogen umher. Als sich die Truppe zwischenzeitlich getrennt hatte, beschloss der Angeklagte nach eigenen Worten, zusammen mit dem Mittäter die anderen zu erschrecken. Hierfür habe er eine Schreckschusspistole mit Patronen aus einem Versteck geholt. Woher die andere Waffe kam, blieb im Dunkeln.

Der Überfall auf die Gaststätte sei dann jedoch spontan geschehen, so die Aussage des 19-Jährigen. Der Angeklagte feuerte dort zwei Schüsse in die Luft, weil er sich nicht ernst genommen fühlte. Er richtete die Pistole auf den Sohn des Wirts, der dann 700 Euro herausgab. Der Mittäter soll seine Waffe an die Schläfe eines Gastes gehalten haben. „Sie können froh sein, dass dort hauptsächlich gestandene Männer waren“, meinte die Richterin. Eine Zeugin sowie die Ehefrau des Wirts hätten den Überfall psychisch nicht so einfach wegstecken können. Die Kammer führte dem 19-Jährigen vor Augen, dass ihm als Erwachsenem eine Strafe von mindestens fünf Jahren gedroht hätte. Da der 19-Jährige schon vor seiner Verhaftung mit der Clique gebrochen und ein neues Leben bei seinem Onkel in der Nähe von Ulm angefangen hat, gab es eine günstige Sozialprognose. Sabine Försterling