Zwischen Neckar und Alb

Die „vertrauliche Geburt“

Schwangere Frauen erhalten im Landkreis Esslingen umfangreiche Beratung über das Angebot

Nicht alle Frauen sind glücklich über eine Schwangerschaft. Die „vertrauliche Geburt“ hilft Müttern, ihr Kind anonym zur Welt zu bringen.

Kreis Esslingen. Der Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen im Landkreis Esslingen besteht in seiner jetzigen Form seit 2007. Er setzt sich zusammen aus den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Esslingen. Mitglieder des Arbeitskreises sind der Kreisdiakonieverband Esslingen mit seiner Psychologischen Beratungsstelle in Esslingen und der Diakonischen Bezirksstelle Nürtingen, die pro familia-Beratungsstelle Kirchheim und der Landkreis Esslingen mit seiner Schwangerenberatung in der Psychologischen Beratungsstelle des Landratsamtes Esslingen. Weiteres Mitglied ist der Sozialdienst katholischer Frauen in Esslingen und in Nürtingen.

Die gesetzliche Einführung dieser Möglichkeit der Entbindung, bei der die Mutter anonym bleiben kann, aber bestimmte Rechte für sie und ihr Kind gewahrt bleiben, erfolgte als Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsunsicherheit der Babyklappen. Darüber hinaus ermöglicht die vertrauliche Geburt Frauen, die ihre Schwangerschaft verleugnen oder verheimlichen müssen, ein niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot. In Deutschland haben seit Einführung der gesetzlichen Regelung vor zwei Jahren 210 Schwangere die Möglichkeit dazu in Anspruch genommen.

Nicht jede Frau empfindet ihre Schwangerschaft als Glück. Zu geringes Einkommen, Verlust des Arbeitsplatzes, Wohnungsnot, psychischer Druck oder Gewalt in Familie und Partnerschaft belasten in dieser Situation. Einige Frauen müssten um Leib und Leben fürchten, wenn ihre Schwangerschaft öffentlich würde. Überforderung, Angst, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung sind auch die Gründe dafür, dass in Deutschland pro Jahr 35 Säuglinge unmittelbar nach der Geburt ausgesetzt werden. Das Bundesfamilienministerium hat auf die Zahlen der ausgesetzten Säuglinge reagiert. Im Mai 2014 ist das Gesetz zum Aufbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten.

Die neuen Regelungen sehen ein zweistufiges Verfahren vor. In der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen für die werdende Mutter an. Dabei muss die Mutter ihre Identität nicht preisgeben. Oft hilft es schon, die Frauen durch Beratung, Begleitung und Information so weit zu stärken, dass sie wieder Licht am Ende des Tunnels erkennen. Das Ziel der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, den Frauen bereits im Vorfeld beizustehen, damit sie ihre Schwangerschaft annehmen können.

Erst wenn feststeht, dass sich die Betroffene nicht offenbaren möchte, wird sie in der zweiten Stufe konkret über die vertrauliche Geburt beraten. Dabei wird der Wunsch der Mutter berücksichtigt, die Geburt und ihre persönlichen Daten sowie die des Kindes geheim zu halten. Die Frauen können das Kind medizinisch sicher in einem Krankenhaus zur Welt bringen.pm

Unverbindliche Informationen gibt es unter dem Hilfen-Telefon 08 00/40 40-020 oder im Internet unter www.geburt-vertrauliche.de