Zwischen Neckar und Alb

„Drei Paar Schuhe“ sind 200 Gramm

Prozess Im Verfahren gegen den Wernauer Drogendealer geht es jetzt um die Geheimsprache der Dealer-Szene.

Gericht
Symbolbild

Wernau. Die Geheimsprache der professionellen Drogendealer ist für die Polizei schwierig zu dechiffrieren, besonders beim Abhören der konspirativen Telefongespräche. Den Drogenfahndern in Esslingen und Nürtingen gelang aber, die Kommunikationsverbindungen zwischen dem 20-jährigen mutmaßlichen Wernauer Dealer, der derzeit in Stuttgart vor Gericht steht, und seinen Lieferanten herzustellen.

Der 20-Jährige, der am Prozesstag zuvor einen Schwächeanfall erlitten hatte, war am gestrigen fünften Verhandlungstag wieder vernehmungsfähig. Bislang schweigt der Beschuldigte zum Vorwurf, zusammen mit anderen Beteiligten große Mengen Rauschgift in Wernau und Köngen verkauft zu haben.

Polizei hört mit

Bei diesem Rauschgift-Deal saß die Polizei bereits mit im Boot - das Handy des Angeklagten war angezapft. In den Gesprächen begrüßten sich der Angeklagte und seine Partner jeweils mit „Fifty“ oder „Accu“. Die Geheimnamen sollten die mithörende Polizei auf falsche Fährten führen - offensichtlich aber mit wenig Erfolg, zumal die Fahnder damals schon seit einigen Wochen der Wernauer Dealer-Gruppierung dicht auf den Fersen war. Das Ergebnis der Mithöraktion schlüsselte jetzt im Stuttgarter Gerichtssaal ein LKA-Gutachter anhand der Protokolle auf. Neben verschlüsselten Mengenbezeichnungen wie „Container“ und „drei paar Schuhe“ bestätigte der Kriminal-Sachverständige, dass man beim Telefonat am 20. Oktober 2017 die Stimme des Angeklagten deutlich erkannt habe.

Der 20-jährige Angeklagte schweigt weiterhin vor Gericht zu den Vorwürfen. Die Strafkammer hat noch drei Verhandlungstage angesetzt, um die Rolle des Beschuldigten bei den großen Drogengeschäften zu erhellen. Ende des Monats soll das Urteil gesprochen werden. Als noch Heranwachsendem droht ihm eine Strafe von bis zu zehn Jahren. Bernd Winckler