Zwischen Neckar und Alb

Ein neues Gesetz per Sturzgeburt

Behindertenhilfe Menschen mit Handicap können künftig frei entscheiden, welche Einzelleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Bei der Reform des Teilhabegesetzes sind noch viele Fragen offen. Von Bernd Köble

Für den Extrawunsch im Alltag: Menschen mit Behinderung können künftig frei über die Eingliederungshilfe verfügen.Foto: Carsten
Für den Extrawunsch im Alltag: Menschen mit Behinderung können künftig frei über die Eingliederungshilfe verfügen. Foto: Carsten Riedl

Für den einen ist es der Abend im Sportverein, für den anderen ein Besuch im Kino oder kosmetische Wünsche. Was für die meisten alltäglich ist, bedeutet für Menschen mit Behinderung erhöhten Aufwand. In der Regel für eine Assistenz, die nicht nur organisiert sein will, sondern häufig auch bezahlt. Damit Menschen mit Handicap am alltäglichen Leben teilhaben können, gibt es das Bundesteilhabegesetz, das über die Eingliederungshilfe aus den kommunalen Haushalten finanzielle Unterstützung bietet. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Instrument, für das allein der Kreis Esslingen im kommenden Jahr mehr als 77 Millionen Euro bereitstellt, den größten Einzelposten im 260 Millionen Euro schweren Sozialetat.

Ab Januar gilt das Gesetz in neuer Form. Damit verbunden ist nicht nur ein grundlegender Systemwechsel, sondern auch politischer Streit darüber, wer das Ganze finanziert. Es geht um die freie Wahl der Mittel oder anders ausgedrückt: um mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Statt Gesamtpauschalen, die Landkreise und Kommunen bisher direkt an Träger von Wohnheimen oder anderen Einrichtungen überwiesen haben, gibt es nun Wahlfreiheit. Behinderte sollen künftig selbst bestimmen können, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Wer Einzelleis­tungen beantragen will, braucht allerdings etwas, das viele Betroffene bisher nicht haben: ein eigenes Girokonto.

Sozialpolitiker sprechen von einem Meilenstein. Kommunalverbände dagegen sehen sich vom Land im Stich gelassen. Dass es noch immer keinen Rahmenvertrag gibt, der die Verteilung der Mehrkosten durch Zusatzleistungen und höheren Verwaltungsaufwand regelt, sehen auch Behindertenverbände mit Sorge. Im Esslinger Landratsamt geht man davon aus, dass im Haushalt rund 2,8 Millionen Euro fehlen werden, wenn es zu keiner Einigung kommt. Beide Seiten rechnen zudem mit einer zweijährigen Übergangsphase, bis die Reform vollständig umgesetzt sein wird.

Bei denen, die an der Basis anpacken und helfen, verfolgt man den Finanzierungsstreit mit Unverständnis. Martin Wirthensohn, Geschäftsführer der Kirchheimer Lebenshilfe, lobt zwar die bessere individuelle Förderung, die die Gesetzesänderung mit sich bringe. Er sagt aber auch: „Die Politik hätte schon deutlich früher reagieren müssen. Was wir jetzt brauchen, sind rasche Entscheidungen auf Landesebene.“

Der Verein, der in Kirchheim zurzeit 78 Menschen in verschiedenen Wohnformen an drei Standorten stationär und ambulant betreut, ist gefordert. Seit einem Jahr bereits laufen die Vorbereitungen, werden Bewohner und Angehörige über den Systemwechsel informiert. Gleichzeitig muss ein neuer Leistungskatalog erstellt, muss überlegt werden: Was können wir überhaupt anbieten?

Angehörige sind überfordert

Mehr Wahlfreiheit und mehr Selbstbestimmung bedeuten auch einen höheren Beratungsaufwand und damit mehr Personal. Eineinhalb zusätzliche Stellen hat die Lebenshilfe bereits geschaffen. Den neuen Fachdienst Wohnen, der seit einem knappen Jahr Bewohner unterstützt, nehmen 90 Prozent davon in Anspruch. Häufig sind nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Familien mit den neuen Möglichkeiten, die sich bieten, überfordert. „Auch die Angehörigen werden schließlich immer älter“, gibt Martin Wirthensohn zu bedenken. „Da rollt in Zukunft eine Riesenwelle auf uns zu.“

Am Ende sind es die positiven Aspekte, die für ihn überwiegen. Entscheidend sei immer, was in der Praxis ankomme, sagt er. Wer über neue Leistungen rede, müsse auch über Geld und Personal reden. „Budgetneutral kann das nicht funktionieren.“