Zwischen Neckar und Alb

„Ein Schritt in die richtige Richtung“

Wohnen Für Mieter gilt seit April bei akuten Zahlungsschwierigkeiten ein besonderes Corona-Schutzpaket.

Kreis. Seit April gilt für Mieter ein besonderer Kündigungsschutz: Können sie infolge der Corona-Pandemie ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht oder nur teilweise zahlen, kann der Vermieter weder ihre Wohnung noch die gemieteten Gewerberäume wegen Zahlungsverzug kündigen. Mieter haben darüber hinaus bis Ende 2022 Zeit, ihre Mietzahlung nachzuholen, und müssen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung wegen Nicht- oder Teilzahlung der Mieten aus April 2020 bis Juni 2020 fürchten.

Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen empfiehlt Mietern deshalb bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten, sich sofort mit ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen. Gemeinsam kann dann versucht werden, eine für beide Seiten geeignete Lösung zu finden. Eine entsprechende Vereinbarung sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. „Vorstellbar sind Mietstundungen, Ratenzahlungen oder einen zumindest teilweisen Mieterlass, sollte der Vermieter dies wirtschaftlich vertreten können“, erklärt Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen.

Den Mietern rät der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen außerdem, dringend zu überprüfen, ob ihnen Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Wohngeld zusteht. Durch ebenfalls kürzlich beschlossene Änderungen in den Sozialgesetzbüchern kann jetzt auf Antrag auch Grundsicherung schnell und formlos telefonisch, per Mail oder Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Die Neuregelungen im Sozialrecht sehen unter anderem vor, dass in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs die Ausgaben für Miete und Heizung übernommen werden. Mieter, die wegen Jobverlustes Anspruch auf Grundsicherung haben, sind daher zumindest vorerst vor dem Verlust ihrer Wohnung und vor einem sich anhäufenden Berg von Mietschulden sicher, sobald ihr Antrag auf Grundsicherung bewilligt wurde.

Ergänzungen sind notwendig

Für den Mieterbund Esslingen-Göppingen ist das rasche Handeln der Bundesregierung zum Kündigungsausschluss ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings seien laut Casper Nachbesserungen und Ergänzungen notwendig: „Der vorgesehene Dreimonatszeitraum ist zu kurz, er sollte auf zwölf Monate verlängert werden. Selbst wenn die Pandemie vorher endet, haben Mieter mit Sicherheit deutlich länger mit den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen.“ pm

5 Wer sich beraten lassen möchte, kann sich telefonisch melden unter 07 11/35 90 35