Zwischen Neckar und Alb
Ein Teilerfolg – mehr nicht

Corona-Hilfen Das Land lenkt bei der Meldefrist ein. Betrieben, denen Rückzahlungen drohen, geht das nicht weit genug. 
Von Bernd Köble 

Wirtschaftsminis­terin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kommt kleineren und mittleren Unternehmen im Land bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfen mit einer Fristverlängerung entgegen. Statt bis 19. Dezember haben Selbständige, die während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 Hilfen in Anspruch genommen haben, jetzt Zeit bis 16. Januar für ihren Rechenschaftsbericht. Bis dahin steht die Meldeplattform der L-Bank online zur Verfügung. Grundsätzlich müssen die Soforthilfen vom Land nicht zurückbezahlt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die erwarteten Liquiditätsengpässe auch tatsächlich bestätigt haben, sonst drohen Rückzahlungen. Laut einer Umfrage des Bundes der Selbständigen (BdS) von
 

Das eigentliche Problem
ist damit nicht gelöst.
Bettina Schmauder
Präsidentin des Bundes der Selbständigen in Baden-Württemberg.
 

November rechnen fast zwei Drittel der Mitglieder damit, das Geld komplett oder teilweise zurückbezahlen zu müssen. Damit die Abrechnung die Unternehmen in der augenblicklichen Lage nicht zu sehr belaste, würden Rückzahlungsbescheide frühestens ab März versendet, danach sei auch eine Ratenzahlung möglich, teilt das Ministerium mit.

Beim BdS im Land, der das Verfahren scharf kritisiert hat, nimmt man die Nachricht mit gemischten Gefühlen auf. Dessen Vorsitzende, Bettina Schmauder, spricht zwar von einem Signal in die richtige Richtung, das etwas Druck von den Antragstellern nehme. „Das eigentliche Problem ist damit aber nicht gelöst“, sagt die Unternehmerin aus Kirchheim. Die Hauptkritik gilt nach wie vor dem Abrechnungszeitraum, der für viele Selbständige zum Problem wird. Weil die Antragstellung erst mit Beginn des Verfahrens am 26. März 2020 möglich war, der Lockdown aber bereits zwei Wochen zuvor verhängt wurde, fehlen den Betrieben entscheidende Wochen ohne Umsatz bei der Anrechnung. Gleichzeitig ragt das Zeitfenster bis in den Juni hinein, als viele Betriebe bereits wieder öffnen durften. Schmauder ­kündigt deshalb an: „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass auch der Betrachtungszeitraum geändert wird.“ Der Landesregierung wirft sie vor, die Verantwortung auf den Bund abzuwälzen.

Grünen-Fraktionschef ­Andreas Schwarz sieht die Entscheidung als Erfolg: „Dass die Wirtschaftsministerin unsere Anregungen aufgenommen hat, ist ein guter erster Schritt.“ Was eine mögliche Änderung des Berechnungszeitraums betrifft, hält er sich bedeckt. Weil die Mitteilungspflicht der Finanzverwaltungen bundesweit gelte, müsse geprüft werden, welchen juristischen Spielraum es gibt. „Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um Betrieben so weit es geht entgegenzukommen“, verspricht Schwarz und räumt ein, dass die Debatte zur Unzeit kommt: „Mitten im Corona-­Hoch über Rückforderungen zu reden, ist sicher kontraproduktiv.“