Zwischen Neckar und Alb

„Er drohte mir etwas Schlimmes an“

Prozess Ein Vater soll seine Tochter mehrmals vergewaltigt haben. Er könnte jetzt eine zweistellige Haftstrafe bekommen.

Symbolbild

Kreis. Für den 50-jährigen Vater aus einer Gemeinde im Kreis wird es am fünften Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht eng. Er soll seine damals 10-jährige Tochter insgesamt 13 Mal sexuell missbraucht haben. Der Mann hat nur einen Teil der Vorwürfe zugegeben. Doch die heute 15-jährige Tochter erhebt schwere Vorwürfe.

Die sexuellen Übergriffe gegen die eigene Tochter in der Zeit zwischen November 2011 und Anfang 2016 stritt der 50-jährige Angeklagte auch schon am ersten Prozesstag vor der Stuttgarter Jugendschutzkammer nicht ab. Die Staatsanwältin beschuldigt ihn aber zusätzlich noch zweier „besonders schwerer“ sexueller Missbräuche eines Kindes. Diese beiden Fälle jedoch weist der Angeklagte von sich. Hingegen hat er auch zugegeben, dass er seiner zur Tatzeit zehn Jahre alten Tochter vor dem jeweiligen Missbrauch auch Pornofilme vorgeführt hatte und dass er entsprechende kinderpornografische Dateien besitzt.

Tochter schildert die Taten

Da er die schweren Fälle des Missbrauches bestreitet, ist die Jugendschutzkammer jetzt intensiv in die Beweisaufnahme eingetreten. Die heute 15-jährige Tochter wurde von einem psychologisch geschulten Vernehmungsbeamten vernommen. Das wurde aufgezeichnet. Das Band ist am fünften Prozesstag im Gerichtsaal in Stuttgart abgespielt worden. Darin beschreibt das Opfer die einzelnen Übergriffe im Detail und auch die Video-Vorführungen ihres Vaters. Als Ergebnis dieser Vernehmung besteht offensichtlich kein Zweifel mehr am Vorwurf des zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Die Taten soll der Vater jeweils im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung begangen haben. Teilweise auch, als die Ehefrau und Mutter des Kindes sich zur selben Zeit in der Küche aufhielt. Ein Vorfall soll auch bei einem Urlaub in einem Hotelzimmer stattgefunden haben. Dabei habe der Vater - was er bei der Verhandlung in Stuttgart jetzt ebenfalls abstreitet - Drohungen gegen die Tochter geäußert haben, falls sie die Übergriffe der Mutter und damit seiner Ehefrau sagt. In diesem Falle werde in der Familie etwas Schlimmes geschehen, behauptete der Angeklagte. Die Tochter sagte aus: „Er drohte mir etwas Schlimmes an.“

Zweistellige Haftstrafe

Am fünften Prozesstag beschäftigten sich alle Beteiligten zum letzten Mal mit der Beweisaufnahme. Am heutigen Mittwoch wollen die Richter der Stuttgarter Strafkammer gegen den 50-jährigen Vater das Urteil fällen. Dem Mann könnte jetzt eine zweistellige Haftstrafe drohen.Bernd Winckler