Zwischen Neckar und Alb

Erst friedliche Gesänge, dann Hetzparolen

Prozess Drei junge Männer müssen sich vor dem Amtsgericht Esslingen wegen Volksverhetzung verantworten.

Esslingen. Volksverhetzung - so lautete der Tatvorwurf gegen drei junge Männer vor dem Amtsgericht Esslingen. Die Deutsch-Serben hätten nach einem Public Viewing bei der Fußball-WM 2018 aus einer Meute heraus zur Gewalt gegen Kroaten und Albaner aufgerufen. „Bring die Albaner um, verbrenne sie. Bring die Kroaten um, damit die Albaner keine Brüder mehr haben“, übersetzte ein Zeuge die Gesänge. Doch anstatt sich reumütig zu zeigen, alberten die 1998, 1999 und 2001 geborenen Angeklagten vor Gericht herum. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, der Jüngste bekam jedoch die Folgen seines Verhaltens zu spüren.

Die Tat geschah laut Staatsanwalt am 27. Juni 2018. An diesem Abend spielte die serbische Nationalmannschaft in der WM-Vorrunde gegen Brasilien. Zwischen 200 und 300 serbische Fans verfolgten die Partie in einem Café an der Lautenschlagerstraße in Stuttgart. Serbien verlor und schied aus dem Turnier aus. Die Stimmung kippte. Aus friedlichen Fangesängen seien Hetzparolen geworden, eine Gruppe serbischer Fans hätte sogar Pyrotechnik auf Polizisten geworfen. Die drei Esslinger seien Teil dieser Menge gewesen. „Sie haben zum Hass und zur Gewalt aufgerufen“, sagte der Staatsanwalt. Die Angeklagten hätten sich aktiv als Täter oder Unterstützer an der Aktion beteiligt.

Angeklagte verhalten sich albern

Wichtigster Zeuge war ein Polizist aus Stuttgart, der selbst kroatische Wurzeln hat und jedes Wort verstanden hatte. Er sei bei den Ausschreitungen dabei gewesen. „Währenddessen habe ich nichts gehört“, sagte er aus. Doch seine Kollegen hätten Videos aufgezeichnet. Und als er die auswertete, hörte er die aggressiven Parolen. Auf den Videos glaubte er, die Angeklagten zu erkennen. Die Richterin spielte die Aufnahmen ab und kam zu einer ähnlichen Ansicht.

Die beiden Anwälte - der dritte Angeklagte hatte auf einen Verteidiger verzichtet - hielten eifrig dagegen. Sie stellten die Sprachkenntnisse des Beamten infrage, auch dessen Neutralität wurde angezweifelt. Die 19-, 21- und 22-Jährigen grinsten sich derweil zu, verzogen die Gesichter und verhielten sich kindisch und ignorant. Vor allem der Jüngste fiel den Beobachtern negativ auf. Gegen ihn lag sogar noch ein zweiter Vorwurf vor: Er soll auf einer Party zwei Jugendliche mit einem Elektroschocker verletzt haben.

Letztlich sprachen sich Richterin und Staatsanwalt für eine Einstellung des Verfahrens aus - teilweise mit, teilweise ohne Auflagen. Der Grund: Die Tat liege schon zwei Jahre zurück. Zudem seien die drei nicht die Rädelsführer gewesen. Dominic Berner