Zwischen Neckar und Alb

„Es war eine regelrechte Hinrichtung“

Gericht Im Reuderner Mordprozess fordern Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Freiheitsstrafe.

Gericht
Symbolbild

Stuttgart. Im Prozess um den Doppelmord von Reudern plädierten gestern die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage für eine lebenslange Haftstrafe des Angeklagten. Der Verteidiger des 53-jährigen Angeklagten stellte weitere Beweisanträge, die zum Teil für Erstaunen unter den Zuhörern sorgten.

Bereits in den vergangenen Verhandlungstagen hatte der Verteidiger des Angeklagten mit sechs Beweisanträgen die Kammer beschäftigt. Unter anderem wollte er eine 3-D-Rekonstruktion der Tat, einen Treppensachverständigen laden und den Sohn des Angeklagten, der seine Aussage bereits verweigert hatte, erneut vernehmen. Gestern stellte er einen Ablehnungsantrag gegen den Rechtsmediziner Professor Frank Wehner wegen Befangenheit - die Rekonstruktion der Tat im Gutachten sei nicht plausibel, so Verteidiger Kay Neiß. So erkläre das Gutachten des Rechtsmediziners nicht die Lage der Getöteten nach den Schüssen.

In einem weiteren Antrag wollte der Verteidiger durch ein semantisch-interkulturelles Gutachten eines Albanologen klären lassen, dass das kosovo-albanische Wort für „Hure“ im dortigen Sprachgebrauch nicht unbedingt als Schimpfwort zu sehen sei. Der Angeklagte soll seine Frau mehrfach so bezeichnet haben. In Textnachrichten auf den Handys der Familie, die die Polizei auswertete, hatte er unter anderem geschrieben, seine Frau müsse zu ihm zurückkommen sonst werde er „die Huren wegmachen“. Auch solle das Gutachten klären, dass „das an den Haaren seiner Ehefrau ziehen“ eine im kosovo-albanischen Kulturkreis übliche Art der Maßregelung sei.

Befremden bei den Zuhörern

Im Publikum, in dem auch die Angehörigen des Angeklagten und der Opfer saßen, sorgte dieser Antrag für Erstaunen und Unmut. Auch der Angeklagte blickte kurz erstaunt auf. Einen weiteren Antrag, diesmal wegen Befangenheit des psychiatrischen Gutachters Dr. Peter Winckler, stellte der Verteidiger zunächst nicht - nachdem sein Mandant klar zu verstehen gab, dass er das nicht wolle.

Die Anträge lehnte die Kammer ab. Der Angeklagte lebe seit 27 Jahren und damit seit mehr als der Hälfte seines Lebens in Deutschland und sei hier gesellschaftlich und beruflich sehr gut integriert. Deshalb sei er mit den deutschen Gepflogenheiten vertraut. Lediglich eine vom Verteidiger beantragte Zeugin, die Ex-Verlobte des Sohnes, wurde von der Kammer kurzfristig geladen und vernommen.

Anschließend plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Er habe die beiden Opfer, die arglos ans Gartentor kamen, aus nächster Nähe in den Kopf geschossen. „Es war eine regelrechte Hinrichtung.“ Der Angeklagte habe die Waffe geladen und mit nach Reudern genommen, um sie zu benutzen, so die Staatsanwältin. Mordmotiv sei der Ausdruck des Besitzanspruchs auf die Frau gewesen. Nur durch Glück sei die älteste Tochter nicht getötet worden. Nach ihr hatte der Angeklagte im gesamten Haus gesucht. Sie war aber mit den Kindern ins Nachbarhaus geflüchtet.

Nebenklagevertreterin Sibylle Walch-Herrmann betonte in ihrem Plädoyer, dass die getötete Ehefrau ihr eigenes Leben zugunsten der Familie stets hintangestellt habe. Sie habe trotz Problemen in der Ehe die Fassade nach außen gewahrt. Aber am Ende habe ihr die Kraft gefehlt. Sie habe sich trennen wollen. „Sie hat nichts falsch gemacht, außer weniger Zeit mit dem Angeklagten zu verbringen, als er gewollt hat“, so die Anwältin. „Die Opfer hatten keine Chance, aus dieser Situation herauszukommen.“ Die Töchter des Angeklagten seien hoch traumatisiert. Es werde noch lange dauern, bis sie dieses Trauma verarbeitet hätten. Am Dienstag, 15. Mai, wird der Prozess fortgesetzt.Philip Sandrock