Zwischen Neckar und Alb

Esslinger Tierschutzverein gewinnt Zivilprozess

Urteil Der ehemalige Vorsitzende muss das veruntreute Geld plus Zinsen zurückzahlen.

Der Skandal um das veruntreute Geld des Esslinger Tierschutzvereins ist jetzt juristisch aufgearbeitet.Foto: Roberto Bulgrin
Der Skandal um das veruntreute Geld des Esslinger Tierschutzvereins ist jetzt juristisch aufgearbeitet.Foto: Roberto Bulgrin

Esslingen. Kaum fünf Minuten hat die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart gedauert. Dann war klar, dass der ehemalige Vorsitzende des Esslinger Tierschutzvereins auch den Zivilprozess um das von ihm veruntreute Geld des Vereins verloren hat. Es erging ein Versäumnisurteil gegen den einstigen Vorsitzenden, weil er unentschuldigt nicht zu der Verhandlung erschienen war. Er wurde dazu verurteilt, dem Verein das veruntreute Geld plus Zinsen - also rund 68 500 Euro - zurückzuzahlen sowie Gerichtskosten in Höhe von rund 6 600 Euro zu übernehmen.

Von Freude über das Urteil war bei den Vertretern des aktuellen Vorstands des Esslinger Tierschutzvereins allerdings wenig zu spüren. „Das Urteil ist jetzt Tatsache“, erklärte der amtierende Vereinsvorsitzende David Koch lapidar. Damit müsse man nun umgehen. Die Zurückhaltung könnte auch damit zusammenhängen, dass man sich vermutlich wenig Chancen ausrechnet, das Geld in absehbarer Zeit zu erhalten. Immerhin hatte schon der Richter im Strafprozess gegen den ehemaligen Vereinsvorsitzenden und seine Frau im Sommer vor dem Amtsgericht Esslingen von einer Geldstrafe abgesehen, weil er eine solche angesichts der wirtschaftlichen Situation des Paares für wenig sinnvoll hielt.

Skandal erschüttert Tierschutzverein

Hintergrund des Zivilverfahrens war ein Skandal, der den Tierschutzverein vor etwa vier Jahren erschüttert hatte. Damals kam heraus, dass der zu dieser Zeit amtierende Vorsitzende den Verein zusammen mit seiner Frau um mehrere zehntausend Euro betrogen hatte. So hatte das Paar über die Beratungsfirma der Frau 59 Rechnungen über insgesamt 56 000 Euro an den Tierschutzverein und die Tierarztpraxis auf dem Gelände gestellt. Diese wurden auch bezahlt - obwohl es dafür gar keine Gegenleistungen gegeben hatte. Das war auch deshalb erst so spät aufgefallen, weil der damalige Vorsitzende zugleich auch kaufmännischer Geschäftsführer der Tierarztpraxis auf dem Gelände des Tierheims war - und er die Vereinsgremien bei der Abwicklung dieser Aufträge nicht einbezogen hatte.

Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. „Natürlich hängt einem so eine Sache immer eine gewisse Zeit lang nach“, sagt David Koch. Aber man habe sich nach Kräften bemüht, die Sache aufzuarbeiten - unter anderem vor Gericht. So habe man die Klage gegen den ehemaligen Vorsitzenden durchgezogen: Im Sommer war dieser vom Amtsgericht wegen Untreue zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, seine Frau bekam wegen Beihilfe acht Monate auf Bewährung. Melanie Braun