Zwischen Neckar und Alb

Familienvater bekommt lebenslang

Mord Ein 34-Jähriger soll seine Frau erwürgt haben. Schon vorher behandelte er sie wie seinen Besitz. Ein Fluchtversuch scheiterte.

Symbolfoto

Reichenbach. Ein Familienvater ist gestern vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 34-Jährige hatte im Februar des vergangenen Jahres nach Überzeugung der 1. Schwurgerichtskammer seine zwei Jahre jüngere Ehefrau aus Eifersucht im gemeinsamen Einfamilienhaus in Reichenbach erwürgt.

Der Verteidiger, der auf einen minderschweren Fall des Totschlages plädiert hatte, kündigte sofort an, in Revision zu gehen. Der Anklagte hatte seinerseits den Ausspruch einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne ersichtliche Regung hingenommen. Der 34-Jährige habe seine Frau als Eigentum betrachtet und daher aus niedrigen Beweggründen gehandelt, betonte hingegen die Vorsitzende Richterin Ute Baisch.

Eifersucht und der Alkoholgenuss des Familienvaters hatten von Anfang an zu Streitigkeiten in der Ehe geführt. Auch Schläge hätten entgegen den Behauptungen des Angeklagten zur Tagesordnung gehört. Die Beziehung sei nach außen hin jedoch unauffällig gewesen, meinte Baisch. Das Paar war 2004 von Sibirien nach Deutschland gekommen, seit 2008 arbeitete der Angeklagte bei Coca-Cola in Deizisau. 2014 wurde ein eigenes Haus in Reichenbach gebaut.

Mann verbietet Frau Kontakte

Augenscheinlich gab es jedoch wenig soziale Kontakte: Der 34-Jährige soll der Mutter seiner beiden Kinder den Umgang mit Freundinnen verwehrt haben. Ab Ende Sommer 2016 begann das Opfer dann eine Liebesbeziehung zu einem verheirateten Arbeitskollegen. „Die beiden hatten starke Gefühle füreinander und waren hin und her gerissen“, sagte Ute Baisch. Die 32-Jährige war bei den Arbeitskolleginnen sehr beliebt. Diese stellten zunächst eine positive Veränderung fest: Die Mutter von zwei Kindern wurde selbstbewusster. Dann drehte sich das Blatt: Ende November tauchte beim Angeklagten der erste Verdacht auf, dass seine Frau ein Verhältnis haben könnte. Von da an nahmen die Streitigkeiten laut Urteilsbegründung zu.

In den frühen Morgenstunden des 26. Februars 2017 kam es zum tragischen Ende: Der Familienvater, der zuvor Wodka getrunken hatte, schlug seine Frau mit voller Wucht ins Gesicht und würgte sie. Mit einem Trick konnte das Opfer den 34-Jährigen ablenken, flüchtete panisch zum Nachbarhaus, in dem ein Polizeibeamter wohnte. Doch niemand machte auf. Der Angeklagte trug sie zurück ins Haus. Dort soll der Familienvater seine Frau so gewürgt haben, dass sie starb. Die beiden Kinder, die die Auseinandersetzungen mitbekommen hatten, wachsen nun bei der Schwester des Angeklagten auf. Sabine Försterling