Zwischen Neckar und Alb

Filmreife Verfolgungsjagd auf der A 8

Landgericht 26-Jähriger rammt zwei Streifenwagen und verletzt bei der Festnahme einen Polizisten.

Aichelberg/Wendlingen. Vor dem Stuttgarter Landgericht hat gestern der Prozess gegen einen 26-jährigen Autofahrer aus Göppingen begonnen, der im Februar vergangenen Jahres auf der Autobahn 8 zwischen Mühlhausen und Wendlingen eine filmreife Amokfahrt hinlegte, andere Fahrzeuge nötigte, dabei zwei Streifenfahrzeuge der Polizei rammte und einen Polizisten verletzte.

Zuerst dachten Autofahrer, die von München kommend auf der A 8 in Richtung Stuttgart unterwegs waren, an einen groben Verkehrsrüpel. Der Fahrer des Opel Zafira bremste ab der Drackensteiner Abfahrt andere Fahrzeuge aus und lieferte sich danach auf der Strecke Mühlhausen, Aichelberg, Holzmaden bis zum Stuttgarter Kreuz mit mehreren Streifenfahrzeugen eine höchst gefährliche Verfolgungsjagd mit insgesamt drei Polizeifahrzeugen, bei der ein Polizist verletzt und zwei Dienstfahrzeuge erheblich beschädigt wurden. Tatsächlich jedoch handelte es sich bei dem 26-Jährigen offensichtlich nicht um einen Verkehrsrüpel, sondern um einen Mann, der diese Amokfahrt im Zustand eines schizophrenen Wahns beging. Davon geht in dem gestern begonnenen Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht zunächst einmal der Staatsanwalt aus.

Der Vorwurf gegen den 26-Jährigen lautet auf mehrfache Nötigung, vorsätzlicher, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzliche Verkehrsgefährdung, mit der Gefahr, einen Unglücksfall herbeizuführen, Sachbeschädigung, Unfallflucht, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen seine Festnahme. Demnach habe der Beschuldigte in der Nacht zum 8. Februar mit seinem Opel zuerst am Drackensteiner Hang ein anderes Fahrzeug abgebremst und an die rechte Seite gedrückt. Der Fahrer dieses Wagens alarmierte per Handy die Polizei, weil er gleichzeitig beobachtete, wie der Opel-Fahrer noch andere Fahrzeuge zu Vollbremsungen nötigte.

Zuerst versuchte daraufhin bei der Abfahrt Mühlhausen ein Fahrzeuge der Autobahnpolizei den Rowdy anzuhalten und zu kontrollieren. Doch der Beschuldigte ignorierte die Haltezeichen und raste weiter mit überhöhte Geschwindigkeit, teils bis zu 180  Stundenkilometer. Zwei weitere Streifenfahrzeuge machten sich dann ab der Weilheimer Einfahrt auf den Weg, um den Opel aus dem Verkehr zu ziehen. Hier habe der Angeklagte aber plötzlich die Fahrzeuge nach rechts abgedrängt und dabei zwei der Streifenwagen gerammt. Den Schaden an den Dienstfahrzeugen beziffert der Staatsanwalt auf insgesamt 28 000 Euro.

Erst unweit des Echterdinger Eis konnte schließlich der Opel-Fahrer an einer Betonwand am Fahrbahnrand eingekesselt und angehalten werden. Auch hier habe der Beschuldigte noch eines der Polizeiautos gerammt und beschädigt, ehe er aus seinem Fahrzeug gezogen und festgenommen werden konnte. Dabei leistete der 26-Jährige erheblichen Widerstand und verletzte einen der Polizisten am Handgelenk. Erst mithilfe eines Polizeihundes konnte der renitente Mann gefesselt werden.

Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist der 26-Jährige allerdings für diese folgenschwere Amokfahrt strafrechtlich nicht verantwortlich. Grund: Er leidet an einer Art halluzinatorischer Schizophrenie und sei, so der Antrag des Anklägers, in diesem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit, sprich vor allem im Straßenverkehr. Daher müsse er laut Anklage in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Nach der Festnahme habe der 26-Jährige zu den Polizisten gesagt, er befände sich gerade in einem Traum. Bei einer späteren medizinischen Begutachtung war er nicht ansprechbar.

Vor der 17. Großen Strafkammer lässt der Beschuldigte am gestrigen ersten Verhandlungstag durch seinen Verteidiger vortragen, dass er zum einen vorerst zu dem Vorwurf keine Angaben machen werde und dass er an den Vorfall vom 8. Februar keine konkrete Erinnerung mehr habe. Nächster Verhandlungstag ist der 13. Februar. Bernd Winckler