Zwischen Neckar und Alb

Flüchtlinge sollen schneller in Arbeitswelt integriert werden

Die SPD-Kreistagsfraktion bemängelt zu lange Bearbeitungszeiten durch die Ausländerbehörde des Kreises

Die SPD im Kreis Esslingen sieht zu hohe Hürden für Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Nun machte sie ihre Kritik in Nürtingen öffentlich.

U. Gottwald/ A. Warausch

Nürtingen. In Nürtingen haben Vertreter der SPD-Kreistagsfraktion an der Vorgehensweise der Ausländerbehörde des Landkreises Kritik geübt.

Fraktionsvorsitzende Sonja Spohn würdigte die „gewaltigen Leistungen der Landkreisverwaltung und der Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge“. Nun müsse mit deren Integration der nächste Schritt folgen. Das gelinge am besten mit dem Spracherwerb und der Möglichkeit, durch Arbeit zum eigen Lebensunterhalt beizutragen. Für Steffen Weigel hat das auch eine sozialpolitische Dimension: „Es ist ein Zeichen dafür, dass die Menschen uns nicht auf der Tasche liegen wollen.“

Dem stünden jedoch lange Bearbeitungszeiten entgegen, wenn es darum gehe, den Aufenthaltsstatus festzustellen und mit den entsprechenden Papieren zu dokumentieren. „Ein halbes Jahr und mehr sind keine Seltenheit“, so Carla Bregenzer. Besonders fatal sei dies dann, wenn Flüchtlinge, meist mit Hilfe von Ehrenamtlichen, Beschäftigungsmöglichkeiten bis hin zu Ausbildungsplätzen gefunden hätten. Als Beispiel nannte sie Gambier aus Frickenhausen. Ohne die entsprechenden Papiere hielten sie sich quasi illegal in Deutschland auf, was einstellungswillige Arbeitgeber abschrecke. Gerade aber im Handwerk seien Kräfte gefragt und Arbeitgeber bereit, Flüchtlinge zu beschäftigen.

Bregenzer verweist auf andere Kreise und die Stadt Stuttgart, in denen es auf den Ausländerbehörden schneller gehe. Weigel betonte, es gehe nicht darum, einzelne Mitarbeiter anzuprangern, sie seien schlichtweg personell an der Kapazitätsgrenze. Spohn erinnerte, dass der Kreistag Einstellungen zugestimmt habe.

Ein Dorn im Auge ist der Kreis-SPD wie auch Vertretern von Flüchtlingsinitiativen die Handhabe des neuen Integrationsgesetzes durch die Kreisverwaltung. Es eröffnet Flüchtlingen die Möglichkeit zu Praktika, Arbeit und Ausbildung. Die Kreisverwaltung berufe sich auf eine Kann-Vorschrift. Deshalb hätten Flüchtlinge aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten zumeist das Nachsehen, so die SPD, die auf eine dahingehende schriftliche Antwort aus der Kreisverwaltung hinweist. „Diese pauschale Vorgehensweise lehnen wir ab, es sollte im Einzelfall entschieden werden“, so Michael Medla. „Die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten ebenso wie Auslegungen der verschiedenen Ausländerbehörden führen zu Frust bei Flüchtlingen und Ehrenamtlichen und zur Verunsicherung von Arbeitgebern“, fügt Bregenzer an.

Sonja Spohn weist auf die teils lange Dauer der Asylverfahren hin. „Währenddessen auf Bemühungen zur Integration in die Arbeitswelt zu verzichten, ist verlorene Zeit und birgt sozialpolitischen Sprengstoff“, so die Fraktionsvorsitzende. Und Medla und Weigel geben zu bedenken, dass ein Praktikum oder eine Arbeitstätigkeit die Menschen weiterbringe, auch wenn sie danach wieder in ihr Herkunftsland zurück müssten.

Peter Keck, Pressesprecher des Landratsamts, nahm dazu Stellung. „Wir sind auch nicht zufrieden mit der Verfahrensdauer“, sagt er. Seit einem Dreivierteljahr bemühe man sich darum, das Personal aufzustocken. Aber: „Der Arbeitsmarkt ist leer gefegt.“ Es sei schwierig, das notwendige Personal für das Spezialthema zu gewinnen.

Keine Probleme mit der Genehmigung habe man bei Fällen mit großer Bleibewahrscheinlichkeit. Dazu gehörten 44 Prozent der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises.

Aber: „Bei einer geringeren Bleibewahrscheinlichkeit wird es schwierig.“ Die Reform des Integrationsgesetzes sieht eine Duldung für Flüchtlinge in Ausbildung vor. Das heißt, einem Flüchtling wird nach einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde garantiert, dass er seine dreijährige Ausbildung beenden und danach zwei weitere Jahre für den Ausbildungsbetrieb arbeiten darf – unabhängig davon, ob er als Asylbewerber anerkannt ist oder nicht.

Die Genehmigung des Ausländeramts bleibe dabei auch nach der Gesetzesreform eine Ermessensentscheidung. Die Frage müsse lauten: Kann der Betreffende die Ausbildung überhaupt bestehen? Eine Antwort auf diese Frage stehe und falle mit der sprachlichen Kompetenz. Schließlich sei man auch für die beruflichen Schulen verantwortlich, merkt Keck an. Bei der Beurteilung sprachlicher Fähigkeiten müsse man sich auf die Zertifikate verlassen, die Flüchtlinge bei den Ausbildungsträgern erwerben.

Komme ein Flüchtling aus einem sicheren Herkunftsland, sei klar, dass er zurück müsse. Dann gebe es keine Genehmigung für eine Ausbildung. Und die Gambier im „Täle“ aus Frickenhausen und Beuren? Die haben laut Keck eine zwar geringe, aber dennoch eine Bleibewahrscheinlichkeit.