Zwischen Neckar und Alb

Fragen über Fragen nach Imbiss-Messerstecherei

Prozess Eine 23-Jährige versucht, mit ihren Erinnerungen an die Tat Licht ins Dunkel zu bringen. Doch die haben Lücken.

Symbolbild

Wernau. Messerstiche und Schläge mit zwei Eisenstangen - aber wer hat wen verletzt? Seit dem 22. Dezember läuft am Stuttgarter Landgericht ein Prozess zu einer Messerstecherei in einem Wernauer Imbiss. Mit Zeugen versucht das Gericht nach wie vor, mehr Licht in den Fall zu bringen, der viele Fragen aufwirft.

Eines ist unumstritten in diesem Fall vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts: Nach einem Streit mit Schlägerei vor einem Döner-Bistro in Wernau gab es mindestens zwei Schwerverletzte. Ein 14-Jähriger erlitt Stichwunden, seine Mutter Stiche am Körper und Verletzungen durch Schläge mit einer Eisenstange. Doch wer ist juristisch verantwortlich für die schweren Verletzungen, die dem 39-jährigen Bistro-Betreiber und dem 52-jährigen zweiten Angeklagten zur Last gelegt werden? Es geht um gemeinschaftlichen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen.

Zeugenvernehmungen haben bisher kaum zur Aufklärung beigetragen. Die beiden Angeklagten sagen aus, sie seien zuerst angegriffen worden. Die 23-jährige Schwester des 14-Jährigen habe einen der Angeklagten angegriffen. Der 14-Jährige selbst soll zugeschlagen haben. Zur Abwehr will sich der Angeklagte mit der Eisenstange, die er dem Angreifer abgenommen habe, gewehrt haben. Der 39-Jährige soll jedoch mit dem Messer schließlich wahllos zugestochen haben und verantwortlich für die beiden Schwerverletzten sein.

So jedenfalls berichtete es jetzt die 23-jährige Schwester im Stuttgarter Zeugenstand. Sie hatte einst bei der Polizei ausgesagt, dass der 39-Jährige ihr nach einer kurzen Aussprache im Vorraum des Lokals eine wuchtige Ohrfeige verpasst habe, die so stark war, dass sie kurzzeitig an einem Taubheitsgefühl litt. Jetzt kann sie sich nicht mehr detailgenau daran erinnern, besteht aber darauf, geschlagen worden zu sein. Der Beschuldigte hingegen sagt, es sei nur ein harmloser Klaps gewesen.

Drei „Gegenstände“ im Einsatz

Aus dem Mund der 23-Jährigen hören die Stuttgarter Richter auch, dass bei der Familienschlägerei mindestens drei Beteiligte mit Gegenständen in der Hand zu Gange waren. Bei den „Gegenständen“ habe es sich um zwei Eisenstangen, eine lange und eine kurze, gehandelt.

Der dritte Gegenstand müsse ein Messer gewesen sein. Mit dem Messer habe der 39-Jährige zugestochen, sagt die Zeugin. Sie will genau gesehen haben, wie er es in der Hand hielt. Wer aber getroffen wurde, weiß sie nicht. Schläge mit einer der Eisenstangen habe ihr 14-jähriger Bruder - zusätzlich zu den Messerstichen - auf den Kopf abbekommen. Die Mutter sei schließlich ebenfalls durch Stiche verletzt am Boden gelegen.

Tatsächlich hätte die 23-jährige Zeugin gar keine Aussagen machen müssen. Sie hat das Recht, zu schweigen, weil sie aktenmäßig ebenfalls als Beteiligte der Auseinandersetzung geführt wird. Doch die Frau hat auf die Aussageverweigerung verzichtet und gestern umfangreiche Angaben gemacht. Die Frage einer der Verteidiger, ob man sich nach dem letzten Verhandlungstag in der Familie über die bisherigen Ergebnisse der Zeugenaussagen abgesprochen habe, wurde verneint: Man habe nur über das Prozedere im Gericht geredet.

Noch vier weitere Verhandlungstage haben die Richter der Schwurgerichtskammer angesetzt, um durch Zeugenvernehmungen die genauen Hintergründe des beinahe tödlich geendeten Streits zu erhellen. Bernd Winckler