Zwischen Neckar und Alb

Fünf Forstreviere im Kreis Esslingen abgesägt

Neuordnung Der Streit des Kartellamtes mit dem Land hat zu einer Neuordnung der Forstverwaltung geführt. Ab 2020 wird es im Kreis Esslingen nur noch elf statt der bisherigen 16 Reviere geben. Von Roland Kurz

Wald, Bäume, Forst, Borkenkäfer, Sturmschäden
Symbolbild

Die große Axt wurde an der baden-württembergischen Forstverwaltung nicht angesetzt. Der Bundesgerichtshof hatte 2018 vermieden, die Holzvermarktung im Land als kartellrechtswidrig zu verurteilen. Dennoch werden nun die Betreuung und Vermarktung des Staatswaldes komplett aus der Forstverwaltung des Landkreises herausgelöst. Die Zahl der Reviere im Kreis wird ab Januar von 16 auf elf reduziert. Für Gemeinden und private Waldbesitzer gibt es ein neues Abrechnungssystem. Der Kreistag stimmte der Neuorganisation ohne Debatte zu. „Wir sind froh, dass der Streit entschärft wurde“, kommentierte Marion Leuze-Mohr, Stellvertreterin des Landrats, die Lösung.

Von den 19 500 Hektar Wald im Kreis sind 33 Prozent in Landesbesitz, 54 Prozent gehören Städten und Gemeinden, 13 Prozent sind Privateigentum. Bisher wird alles vom „Einheitsforstamt“ des Kreises betreut. Außerdem hat die Stadt Esslingen noch eine eigene Revierleitung. Künftig wird der Staatswald von der ForstBW bewirtschaftet, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in Tübingen-Bebenhausen. Dementsprechend zahlt das Land an den Kreis nichts mehr für die hoheitlichen Aufgaben im Staatswald. Die ForstBW hat im Kreis drei Bezirke: Schurwald, Schönbuch und Mittlere Alb. Manche Revierförster werden künftig für die ForstBW arbeiten, weil ihre Reviere aufgelöst werden.

Insgesamt werde kein Personal abgebaut, betont Leuze-Mohr, für den Kreis werden aber weniger Förster arbeiten, weil er weniger Zuständigkeiten und weniger Reviere hat. Das Organisationsmodell sei eine „gute Lösung“ für Wald und Waldbesitzer, heißt es in der Vorlage für die Kreisräte. Die Waldbesitzer hätten weiterhin einen Revierförster als Ansprechpartner. Man könne auch in Zukunft ein „umfassendes und kompetentes Beratungs- und Betreuungsangebot“ bieten.

Kosten erhöhen sich

Allerdings ändern sich die Zahlungsmodalitäten für die Betreuung und für den Holzverkauf für Privatwald und kommunale Wälder. Für die Betreuung zahlen die Besitzer 74 Euro pro Hektar. Dafür erhalten sie den forstlichen Revierdienst, die Verkehrssicherung sowie die Wirtschaftsverwaltung. Dieses Entgelt sei wohl höher als die bisherige Gebühr, die die Kommunen zahlen mussten, sagt Leuze-Mohr. Die Gemeinden müssen für diesen Service insgesamt rund 650 000 Euro an den Kreis bezahlen. Einen kleineren Beitrag erhält der Kreis weiter vom Land. Der liegt zwischen 10 und 30 Euro pro Hektar und hängt davon ab, wie hoch der Anteil an Erholungswald ist.

Beim Holzverkauf haben das Land und der Landkreis schon 2015 auf die drohende Klage des Bundeskartellamtes reagiert. Zur Vermarktung des Nadelstammholzes wurde eine kommunale Holzverkaufsstelle im Kirchheimer Forstamt eingerichtet, die für nichtstaatlichen Besitz von mehr als 100 Hektar Fläche zuständig ist. Deren Zuständigkeit wird ab Januar 2020 erweitert. Sie organisiert dann den Verkauf für alle Holzsortimente und alle nichtstaatlichen Waldbesitzer.

Pro Festmeter Holz verlangt der Landkreis einen Obolus von vier Euro. Insgesamt rechnet die Holzverkaufsstelle mit 40 000 Festmetern jährlich. Der Kreistag hat dieser Kalkulation und dem Entgelt zugestimmt. Die Verträge zwischen Kommunen und Kreis werden zum Jahresende aufgelöst.