Zwischen Neckar und Alb

Für Schirme kassiert, die es nie gab

Prozess Landgericht verurteilt Esslinger Gastronomen wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung zu Haftstrafe.

Gericht
Symbolbild

Stuttgart. Ein Gastronom aus Esslingen, der in der Vergangenheit auch für zahlreiche Veranstaltungen in der Stadt verantwortlich gezeichnet hatte, wurde wegen Betruges in 46 Fällen sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung vom Stuttgarter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 59-Jährige hatte mithilfe eines ebenfalls angeklagten Komplizen von Herbst 2008 bis Ende 2012 nicht existierende, große Veranstaltungsschirme an insgesamt acht Leasingfirmen verkauft. Der Schaden belief sich auf rund 3,2 Millionen Euro netto.

Der Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe zum Betrug eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Hauptangeklagte hatte Ende der 1990er-Jahre Veranstaltungsschirme mit einem Durchmesser bis zu 33 Metern entwickelt und dafür dem Richter zufolge öffentliche Anerkennung erhalten: „Das war was Neues, Einzigartiges und kam gut an.“ Daher habe auch das Geschäft der 2002 gegründeten Firma, die diese Schirme produzierte und vermietete, zunächst gebrummt. Doch ab 2008 habe sich diese Firma, deren Geschäftsführer der Angeklagte war, in Zahlungsschwierigkeiten befunden. Um an Geld zu kommen, verkaufte der Gastronom nicht existierende Veranstaltungsschirme für einen Stückpreis zwischen 20 000 und 128 000 Euro je nach Größe an verschiedene Leasinggesellschaften. Er zahlte monatliche Leasingraten für die angebliche Nutzung der Überdachungen, die nur auf dem Papier existierten. Den Gesellschaften legte der 59-Jährige gefälschte Unterlagen über die Bonität seiner Firma vor.

Fingierte Rechnungen

Nun kam der Mitangeklagte ins Spiel. „Damit der volle Kaufpreis finanziert wird, muss ein anderer und nicht der Hauptangeklagte die Schirme produziert haben“, so der Richter. So stellte der 54-Jährige nach Überzeugung des Gerichts fingierte Rechnungen über angeblich von ihm gelieferte Schirme aus und erhielt eine „Provision“ von 0,5 Prozent der jeweiligen Kaufsumme.

Der Millionenbetrug war in Wirklichkeit ein Schneeballsystem, denn mit dem Erlös aus jedem neuen Leasingvertrag mussten auch Leasingraten aus den älteren bedient werden. Ab Januar 2009 sei die Firma des Gastronomen insolvent gewesen, meinte der Richter. Aber erst Anfang 2013 sei der Insolvenzantrag gestellt worden. Dem 59-Jährigen, der unter einer unheilbaren Erbkrankheit leidet, billigte die Kammer zu, dass es ihm hauptsächlich um den Erhalt seines Unternehmens gegangen sei. Außerdem habe er früh ge­standen. Sabine Försterling