Zwischen Neckar und Alb

Geld für Selbsthilfe

Ehrenamt Krankenkassen unterstützen Gruppen finanziell.

Region. Bis spätestens 31. März haben gesundheitliche Selbsthilfegruppen in den Landkreisen Esslingen und Göppingen Gelegenheit, einen Förderantrag zu stellen. Darauf weist jetzt die „Regionale Fördergemeinschaft“ hin. Unter der Federführung der AOK Neckar-Fils stimmt dieses Gremium aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und Selbsthilfevertretern jedes Jahr über die Vergabe der Förderanträge ab.

Antragsformulare sind auf der Internetseite der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de eingestellt. Dort befindet sich auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“, in dem die Voraussetzungen für eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erläutert werden.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen bis zum 31. März eingegangen sein. Weitere Fragen werden beantwortet unter der Nummer 0 71 61/20 32 32.pm