Zwischen Neckar und Alb

Gericht erlaubt Baustart

Wohnungen Eine Unterkunft für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen darf in Neuhausen jetzt doch gebaut werden. Die Grenzwerte für Lärm bei einer benachbarten Firma könnten eingehalten werden. Von Roland Kurz

Im vergangenen Herbst war schon ein Bagger in der Albstraße angerückt. Das Gericht sagte Stopp. Jetzt darf eine Unterkunft doch
Im vergangenen Herbst war schon ein Bagger in der Albstraße angerückt. Das Gericht sagte Stopp. Jetzt darf eine Unterkunft doch gebaut werden. Archiv-Foto: Bulgrin

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) erlaubt der Gemeinde Neuhausen, eine von drei geplanten Flüchtlingsunterkünften in der Albstraße sofort zu bauen. Das Bauvorhaben war vom Stuttgarter Verwaltungsgericht im November gestoppt worden. Das Widerspruchsverfahren von Anliegern für die anderen Häuser läuft weiter.

Bürgermeister Ingo Hacker zeigte sich gestern zufrieden mit dem Bescheid aus Mannheim: „Ich freue mich, dass uns der VGH die Möglichkeit gibt, das dringend benötigte Haus zu bauen.“ Zwar hat sich die Gemeinde mit dem Ausweichquartier in der Mörikestraße etwas Luft verschafft, aber dieses Gebäude reicht nur für etwa die Hälfte des Kontingents von 108 Flüchtlingen, die Neuhausen in der Anschlussunterbringung zu versorgen hat. Mit dem nun vom Gericht erlaubten Weiterbau kann Neuhausen seiner Verpflichtung bis Ende des Jahres einigermaßen nachkommen. Man werde sofort mit der Baufirma Kontakt aufnehmen, damit der Transport des in Südtirol vorgefertigten Hauses in die Wege geleitet werden könne, sagte Hacker. Außerdem müsse der Aufstellplatz in der Albstraße vorbereitet werden.

Das grüne Licht des VGH bezieht sich auf das nördlichste der drei Häuser. Es steht am weitesten vom Betrieb einer Blech verarbeitenden Firma entfernt. Der VGH gehe davon aus, dass dort die Grenzwerte für Lärm eingehalten werden könnten. Das habe eine schalltechnische Untersuchung ergeben. Hintergrund des Verfahrens war die Befürchtung der Firma, dass ihr Betrieb eines Tages eingeschränkt werden könnte. Der Sprecher des VGH nannte dies eine „klassische Konstellation“ im Baurecht: Ein Betrieb befürchte, dass man ihm Auflagen mache, weil Wohngebäude immer näher gerückt seien.

Einige Wendungen

Die Geschichte um die drei Häuser in der Albstraße hat im letzten dreiviertel Jahr noch manch zusätzliche Wendung erfahren. Mit der Vorbereitung des ersten Gebäudes war schon begonnen worden, bevor das Landratsamt die Genehmigung erteilt hatte. Dafür gab es im Oktober einen Rüffel aus der Kreiszentrale, es gab aber auch eine nachträgliche Genehmigung. Die Gemeindeverwaltung hatte den Schwarzen Peter für den vorzeitigen Baubeginn der Südtiroler Firma in die Schuhe geschoben.

Im November verweigerte dann der Gemeinderat wiederum dem Landkreis, ein Gebäude in der Albstraße zur vorläufigen Unterbringung zu errichten. Dann gab Ende November das Verwaltungsgericht Stuttgart den Anliegern Recht und stoppte die Bauarbeiten. Diese hatten übrigens an dem Platz begonnen, der neben dem Gewerbebetrieb liegt. Die aktuelle Baufreigabe durch den VGH bezieht sich auf den Platz, der am weitesten entfernt liegt. Für die beiden anderen Häuser werden nun die Unterlagen wieder an das Stuttgarter Regierungspräsidium gehen, das über den Widerspruch entscheiden muss.

Unabhängig davon wird die Kreisverwaltung nächsten Montag den ersten Kleintransporter in die Mörikestraße schicken, eine Art Zwangszuweisung von Asylbewerbern, die schon lange in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises leben. Alb- und Mörikestraße sind für Bürgermeister Hacker nur kurz- bis mittelfristig Lösungen. Er setzt auf den „integrativen Wohnungsbau“ in den Akademiegärten auf dem alten Sparkassen-Areal.