Zwischen Neckar und Alb

Grillen und Rauchen ist tabu

Forstamt warnt vor Waldbrandgefahr – Im Wald gilt absolutes Rauchverbot

Noch darf an ausgewiesenen Feuerstellen gegrillt werden. Vor zwei Jahren war dies in Ohmden bei einer Trockenperiode verboten. A
Noch darf an ausgewiesenen Feuerstellen gegrillt werden. Vor zwei Jahren war dies in Ohmden bei einer Trockenperiode verboten. Archiv-Foto: Jörg Bächle

Kreis Esslingen. Rekordverdächtige Temperaturen sind angesagt. Damit steigt die Waldbrandgefahr rapide an. Das Forstamt Esslingen weist darauf hin, dass jetzt im Wald absolutes Rauchverbot herrscht und beim Anzünden eines Grillfeuers extreme Umsicht gefordert ist. Die Forstbehörde appelliert eindringlich an alle Waldbesucher, ausschließlich an den offiziell eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen Feuer zu machen. Dieses Feuer darf auf keinen Fall unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. „Wer seine Feuerstelle verlässt, muss das Feuer unbedingt vollständig löschen“, so Forstamtsleiter Anton Watzek.

In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden. Wer in dieser Zeit mit einer brennenden Zigarette angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Bestimmung hat ihren Grund: glimmende Zigarettenkippen sind eine typische Ursache von Waldbränden, die bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen – Trockenheit, hohe Temperaturen und leichter Wind – rasch verheerende Ausmaße annehmen können. Auch Glasflaschen oder Scherben dürfen auf keinen Fall auf dem Waldboden zurückgelassen werden, denn sie wirken wie Brenngläser und können Waldbrände entzünden.

Im April mussten die Feuerwehren im Landkreis Esslingen zu einem Großeinsatz ausrücken, nachdem im Altbacher Wald ein wild entzündetes Feuer außer Kontrolle geraten war. 60 Feuerwehrleute mit insgesamt 13 Fahrzeugen rückten aus. Kostenpunkt: mehrere Tauschend Euro. la