Zwischen Neckar und Alb

Großes Suchen in kleiner Gemeinde

Betrug Nach dem Finanzskandal werden Verwaltungsvorgänge im Lichtenwalder Rathaus durchforstet. Der Bürgermeister ändert die Dienstanweisung. Von Harald Flößer

Im Rathaus in Lichtenwald wird derzeit der gesamte Zahlungsverkehr durchleuchtet.Foto: Roberto Bulgrin
Im Rathaus in Lichtenwald wird derzeit der gesamte Zahlungsverkehr durchleuchtet.Foto: Roberto Bulgrin

Fassungslos ist so gut wie jeder, den man in dem kleinen Schurwalddorf darauf anspricht: Lichtenwalds Kämmerer soll über Jahre die Gemeinde und den örtlichen Krankenpflegeverein in großem Stil betrogen haben. Mit gefälschten Verträgen, Rechnungen und Belegen. Von einem Schaden in Höhe von 374 000 Euro ist die Rede. Seit Mitte Juli, als eine aufmerksame Sparkassen-Mitarbeiterin die Sache ins Rollen gebracht hat und Bürgermeister Ferdinand Rentschler damit in schonungsloser Offenheit an die Öffentlichkeit gegangen ist, dauert die Schockstarre nun an.

So lange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Aber es gibt so viele schwerwiegende Verdachtsmomente, dass sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeschaltet hat. „Wir ermitteln wegen des Verdachts der Untreue“, bestätigt deren Sprecher Jan Holzner. Laut Strafgesetzbuch, Paragraf 266, droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In einem besonders schwereren Fall können es bis zu zehn Jahre Gefängnis sein.

Der strafrechtliche Aspekt ist die eine Seite, parallel dazu müssen nun die Verwaltungsvorgänge der Gemeinde durchleuchtet werden. Seit letzter Woche ist die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg im Lichtenwalder Rathaus zu Gange. Man habe vom Regierungspräsidium den Auftrag für eine Sonderprüfung bekommen, erklärt GPA-Vizepräsident Markus Günther auf Nachfrage. Unter die Lupe genommen werden nach seinen Angaben der gesamte Zahlungsverkehr der Verwaltung und „alle finanzrelevanten Vorgänge im Beschäftigungs- und Vergabewesen“. Von besonderem Interesse sei die Sonderfinanzierung der Baugebiete. Man könne aber nur stichpunktartig prüfen. „Wir machen keine komplette allgemeine Finanzprüfung“, betont er. Vermutlich im Oktober oder November werde der Bericht vorliegen.

Eine Frage, die viele stellen: Kann es sein, dass ein Kämmerer alleine zeichnungsbefugt ist für die Abwicklung von Baugebieten? Das sei gerade in kleinen Gemeindeverwaltungen - das Lichtenwalder Rathaus hat gerade mal sechs Mitarbeiter - „relativ normal“, sagt Günther. „Es gibt diese Einzelkämpfer überall.“ Hat das Landratsamt als Prüfbehörde geschlampt? Solche Vorwürfe weist man dort von sich. „Wir können nicht feststellen, ob ein Dokument gefälscht ist“, sagt Landratsamtssprecher Peter Keck. Bei stichpunktartigen Prüfungen, zu mehr sei man gar nicht in der Lage, brauche man einen Verdachtsmoment, um Unregelmäßigkeiten zu entdecken. Die gängige Praxis im Land: Bei kleinen Gemeinden wie Lichtenwald mit seinen 2 600 Einwohnern prüft das Landratsamt als externe Behörde alle vier Jahre das Rechnungswesen. Bei der jüngsten Untersuchung für die Jahre 2011 bis 2014 hatte es keine Beanstandungen gegeben. Im Gegenteil. Alles in bester Ordnung, so der Tenor des Prüfberichts. Zu den Vorfällen im Lichtenwalder Rathaus werde man sich derzeit nicht äußeren, so Behördensprecher Keck. Nur eine generelle Feststellung kann er treffen: Baukonten, die von einem Kämmerer alleine geführt werden, seien rechtlich zulässig und „nicht unüblich“.

Bürgermeister Rentschler sieht das genauso. „Das ist kein Spezialfall von uns.“ Nach seinen Recherchen ist in rund der Hälfte der kleineren Gemeinden im Land entweder der Bürgermeister oder der Kämmerer für die Eigenbetriebe und die Baugebietskonten ohne eine Begrenzung der Rechnungssumme anordnungsbefugt. Rentschler hat auf die Vorfälle in seiner Verwaltung mittlerweile reagiert, mit einer neuen Dienstanweisung für die Kasse und die Kämmerei. Danach ist die Anordnungsbefugnis bei Eigenbetrieben und Baugebietskonten nun auf 2 500 Euro begrenzt. Für die Gemeindekasse ist dieses Limit sowieso schon Usus.

Als Dienstherr hatte Rentschler seinen Kämmerer nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der 61-jährige Oberamtsrat hatte erst jüngst öffentlich angekündigt, dass er 2018 nach gut 37 Jahren im Dienst der Gemeinde vorzeitig in Pension gehen wolle. Wenn ihm die Veruntreuung der Gelder tatsächlich nachgewiesen wird, muss er damit rechnen, seine Pensionsansprüche teilweise oder sogar ganz zu verlieren.