Zwischen Neckar und Alb

Hohe Haftstrafe

Urteil Urheberrechtsverletzungen mit fünfeinhalb Jahren geahndet.

Sabine Försterling

Reichenbach. Ein 61-jähriger Firmeninhaber aus Reichenbach wurde wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht vom Stuttgarter Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Geschäftsmann hatte über Jahre hinweg Konzertmitschnitte sowie Studioaufnahmen in Deutschland sowie Polen illegal vervielfältigen lassen und anschließend verkauft. Dabei konzentrierte er sich ausschließlich auf bekannte Musiker aus der Rockszene wie Paul McCartney, die Rolling Stones, Eric Clapton, Bruce Springsteen oder David Bowie.

In der Anklage war die Rede von mehr als 1,3 Millionen CDs, DVDs und LPs. Allerdings war sich die Staatsanwaltschaft um Ankläger Eike Fesefeldt sicher, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisberges handle. Schlussendlich seien aber nur Einnahmen in Höhe von rund 300 000 Euro nachweisbar gewesen. Das Gericht ordnete an, die bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten gefundenen 140 000 Euro in bar einzuziehen. Darüber hinaus verfügte der Richter, dass der 61-Jährige zur Schadenswiedergutmachung eine Wohnung verkaufen muss.