Zwischen Neckar und Alb

Hund überlebt verletzt die „Bärenfalle“

Tierschutz Das Aufstellen von Totschlagfallen ist verboten. Die Polizei sucht jetzt nach dem kriminellen Fallensteller.

Symbolbild

Esslingen. Rhodesian-Ridgeback-Mischling Ty ist wieder zu Hause bei seinen Besitzern. „Dem Hund geht es gut so weit“, sagt Jürgen Völker, Geschäftsführer der Tierrettung Mittlerer Neckar, die den Rüden am Pfingstsonntag erstversorgt hatte, nachdem er morgens beim Gassigehen in Oberesslingen in eine sogenannte Bärenfalle getreten war. Sie lag dort in einem Gebüsch versteckt. Der Vierbeiner hatte Glück im Unglück: Keine Knochenbrüche, nur Fleischwunden an den vorderen Pfoten, die in der Klinik geklammert wurden.

Die öffentliche Anteilnahme war groß: Nach dem Post der Tierrettung auf Facebook wurde der Beitrag 3 209 Mal geteilt. In den Kommentaren machten die Nutzer ihrem Ärger Luft.

Das Polizeipräsidium Reutlingen ermittelt gegen den Fallensteller wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei. „Bislang jedoch ergebnislos“, wie Polizeisprecher Michael Schaal mitteilt. Thomas Dietz, Kreisjägermeister der Jägervereinigung Esslingen, zeigt sich über den Vorfall schockiert. Eine solche Falle aufzustellen, sei „dumm, verantwortungslos und kriminell, denn es hätte genauso gut ein Kind reintreten können. Dann wäre der Fuß ab“.Miriam Steinrücken