Zwischen Neckar und Alb

Hundehaufen sorgen für einen Haufen Ärger

Haustier Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stinken vielen Passanten in der Esslinger Innenstadt. Die Stadtverwaltung jedoch setzt großes Vertrauen in die Hundehalter. Von Simone Weiß

Hunde können süß und niedlich sein. Ihre Hinterlassenschaften sind es allerdings nicht. Darum müssen sie fachgerecht entsorgt we
Hunde können süß und niedlich sein. Ihre Hinterlassenschaften sind es allerdings nicht. Darum müssen siefachgerecht entsorgt werden. Foto: Roberto Bulgrin

Patsch! Ein unschönes Geräusch. Und dem Fußgänger stinkt es auch gewaltig. Er ist mitten in der Esslinger Innenstadt in Hundekot getreten. Andere Passanten kommen hinzu. Berichten, wie auch andere Hundehaufen für einen Haufen Ärger sorgen. Erzählen von tierischen Hinterlassenschaften in der Nähe von Spielplätzen, von als Tiertoiletten missbrauchten Vorgärten, von sorglosen „Herrchen“ und „Frauchen“, von irgendwo in der Landschaft abgestellten Tüten voller Hundeexkremente. Einzelfälle? Oder gesamtstädtisches Ärgernis? Die Esslinger Pressestelle wiegelt ab: Beschwerden kämen selten vor.

Ist Esslingen auf den Hund gekommen? Nein, versichert das Referat für Öffentlichkeitsarbeit auf Nachfrage: „In Bezug auf öffentliche Flächen wie Straßenbegleitgrün oder Parks geht im Schnitt maximal einmal pro Woche eine Beschwerde durch Anrufe oder Mails von Bürgern ein.“ Seit Beginn des Jahres wisse die Koordinierungsstelle des städtischen Vollzugsdienstes von keiner Beanstandung wegen Hundekots.

Überhaupt setzt die Stadtverwaltung großes Vertrauen in die Hundehalter: „Das Esslinger Konzept sieht keine Hundekotstationen vor.“ Spender mit kostenlosen Hundekotbeuteln und einem darunter befindlichen Abfalleimer zu deren Entsorgung sind im Esslinger Stadtgebiet also nicht zu finden. Es gibt lediglich 80 Hundekotbehälter zur Beseitigung der Tüten. Auch bei diesen Beuteln gilt der Appell an die Eigenverantwortung der Tierfreunde: „Sie sind ja im einschlägigen Handel zu erhalten.“ Fachgerecht können sie eben in den Hundekotbehältern oder in Privathaushalten über den Hausmüll entsorgt werden. Von dort gehen sie wiederum in die Hausmüllentsorgung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Esslingen.

Bußgeld wird fällig

Überhaupt: Hinterlassenschaften der Hunde einfach zu hinterlassen - das geht gar nicht. Nach Angaben der Stadt Esslingen gilt auch bei diesen „tierischen Tretminen“ die straßenrechtliche Reinigungspflicht. Will heißen: Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, muss diese Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich beseitigen. Und laut Esslinger Polizeiverordnung müssen Halter oder Führer eines Tieres dessen Notdurft sofort von „öffentlichen Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie fremden Vorgärten Dritter“ entfernen. Sonst kann es teuer werden. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro wird fällig. Und die Stadt betont, dass diese Regelung nicht nur für Hunde gilt: „Sie umfasst auch den Kot von anderen Tieren, wie zum Beispiel von Katzen oder Pferden.“ Auch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Hundekotbeuteln ist verboten - außer natürlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Bei Nichtbeachten wird ein Bußgeld von 75 Euro fällig.

Hundesteuer findet anderweitig Verwendung

Hundehalter müssen bekanntermaßen Hundesteuer zahlen. Sollte darin nicht auch eine Beseitigung der tierischen Nebenprodukte durch die Stadt enthalten sein? Schließlich müssen die Tierfreunde tief in die Tasche greifen: Die Höhe der Steuer bemisst sich laut Stadt nach der entsprechenden Hundesteuersatzung, die auf der Homepage abrufbar ist. Aktuell liegt der Satz bei 132 Euro pro Jahr.

Aber für eine Entsorgung des Hundekots dürfen diese Gelder nicht verwendet werden. Denn: „Öffentlich-rechtlich erzielte Einnahmen des Staates dürfen nicht an einen bestimmten Zweck gebunden werden. Die Hundesteuer ist rechtlich gesehen eine solche öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Gegenleistung, wie beispielsweise das Aufstellen von Hundekotbehältern, gegenübersteht. Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden zur Finanzierung der allgemeinen öffentlichen Aufgaben verwendet“, erklärt die Pressestelle der Stadt Esslingen. sw